7 Jahre Haft - Urteil in Limburg
Papa schüttelt Baby bis zur Behinderung

Weil er seinen kleinen Sohn durch Schütteln schwere bleibende Schäden zugefügt hat, ist ein 35-Jähriger zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Limburg sprach den Mann am Mittwoch wegen schwerer Körperverletzung und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig, wie ein Sprecher mitteilte.
Voll im Drogenrausch
Der Vater fühlte sich mit dem Baby überfordert. Und das, obwohl seine Lebensgefährtin und Mutter des Kindes am 10. Februar 2020 die Wohnung nur kurz verließ. Sie wollte in einem Ortsteil von Villmar ein paar Besorgungen machen, so die „Frankfurter Neue Presse“. Zuvor hatte sie das damals fünf Monate alte Baby versorgt und ins Bett gelegt. Der Vater habe eine Hasch-Bong geraucht und sich dann ebenfalls ausruhen wollen. Nur wurde daraus nichts, weil das Baby aufwachte und zu schreien begann. Das habe ihn gestresst. In einer Sprachnachricht an die Mutter sagt er: „Ich hasse das“. Der Vater nahm den Kleinen aus dem Kinderbettchen und schüttelte ihn für einige Sekunden stark. Wenige Sekunden, die letztlich über das weitere Leben des Babys bestimmt haben. Der Junge musste wegen eines schweren Schütteltraumas notoperiert werden. Er überlebte schwer verletzt.
Baby erleidet geistige Behinderung
Der kleine Junge ist blind und halbseitig gelähmt, kann weder krabbeln noch sitzen. Und das nur, weil sein damals 34 Jahre alter Vater das Baby geschüttelt haben soll, so lautete die Anklage. Zunächst habe er ausgesagt, es sei zu den Verletzungen des Babys gekommen, weil er wegen seines Drogenkonsums gestürzt sei. Das Gericht sah diese Angaben aber als widerlegt an. Später habe der Vater dann ein Teilgeständnis abgelegt.
Haftstrafe oder Maßregelvollzug?
Die Staatsanwaltschaft berief sich auf das Gutachten, das den Angeklagten trotz Drogenkonsums als voll schuldfähig einstufte. Sie hatte daher acht Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte dafür plädiert, den Vater des Kindes wegen seines Drogenkonsums im Maßregelvollzug für suchtkranke Straftäter unterzubringen. (awo/gmö/dpa)