Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

"Axt-Mann" von Bremen muss in die Psychiatrie

ARCHIV - 31.07.2020, Bremen: Flatterband der Polizei sperrt das Gebäude NW 2 ab, auf dessen Dach sich ein Verdächtiger geflüchtet hat. Am 01.02.2021 beginnt in der Hansestadt der Prozess gegen einen 64-Jährigen wegen versuchten Mordes an der Universität Bremen. Foto: Christina Kuhaupt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Ende Juli 2020 verschanzt sich der Angeklagte auf einem Uni-Dach in Bremen. Zuvor soll er seinen Chef mit einer Eisenstange angegriffen haben.
jol, dpa, Christina Kuhaupt

Ein 65-jähriger Mann soll im Juli 2020 seinen damaligen Chef mit einer Eisenstange angegriffen, mit einer Axt über das Uni-Gelände in Bremen gelaufen und sich dann auf einem Dach verschanzt haben. Seit Februar musste er sich wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Bremen verantworten. Am Dienstag wurde er zwar wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, gleichzeitig wurde die Unterbringung in einer Psychiatrie auf unbestimmte Zeit angeordnet.

Angeklagter kommt nicht auf freien Fuß

„Es klingt zwar nach einem Freispruch, weil er zwar einen versuchten Mord begangen hat, aber schuldunfähig war, aber er kommt nicht auf freien Fuß und bleibt weiter in der Psychiatrie und das auf unbestimmte Zeit, das kann viele Jahre dauern“, erklärt Jan Stegemann, Pressesprecher am Landgericht Bremen, gegenüber RTL Nord. Nach einer gewissen Zeit werde der Mann in Jahresabständen untersucht und begutachtet und dann müsse ein Gericht erneut entscheiden, ob er noch gefährlich ist und erst, wenn er nicht mehr gefährlich ist, könne er entlassen werden.

Angeklagter vor "Scherbenhaufen" seines Lebens

Dem Pressesprecher zufolge sei die Kammer davon überzeugt, dass der 65-Jährige eine starke Persönlichkeitsstörung und auch Depressionen habe. Das habe sich so lange aufgestaut, dass er irgendwann vor einem „Scherbenhaufen“ seines Lebens gestanden hätte und er seinen ehemaligen Chef für sein Schicksal verantwortlich gemacht habe. Weiter sei man davon überzeugt, dass der Angeklagte sich selbst „mit möglichst großer Aufmerksamkeit“ töten wollte und vorher auch sein Opfer umbringen wollte.

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Angriff mit Eisenstange und Axt

Im Juli 2020 soll sich der Mann, der zu dem Zeitpunkt als Haustechniker an der Universität Bremen angestellt ist, Zugang zu einem Technikraum auf dem Campus verschafft haben. Unter dem Vorwand einer technischen Störung lockt er den Angaben der Polizei zufolge dann seinen damaligen Chef in den Raum und schlägt ihm mit einer Eisenstange auf den Hinterkopf und den Rücken. Das Opfer wird dabei leicht verletzt, kann aber flüchten und schließt sich in einem anderen Raum ein. Den Angeklagte folgt ihm, schlägt die Tür mit einer Axt ein und verschanzt sich dann auf einem Dach eines Uni-Gebäudes. Das Opfer kann entkommen. Die Polizei ist mit einem Großaufgebot vor Ort, erst Stunden später gelingt es den Einsatzkräften, den Flüchtigen festzunehmen.

Er wollte sich wohl selbst umbringen

Beim Prozessauftakt Anfang Februar lässt der Angeklagte über seinen Anwalt ausrichten, dass er Schwierigkeiten gehabt hätte, sich an seinem Arbeitsplatz zu integrieren. Schon vor langer Zeit habe demnach auch der Ärger mit seinem Vorgesetzten begonnen. Am Tattag habe er auf sein Schicksal aufmerksam machen wollen, er habe seinen ehemaligen Chef aber nicht töten, sondern nur fesseln und zur Rede stellen wollen. Schließlich habe er sich mit einer Überdosis Pillen von dem Uni-Dach stürzen wollen.

Hilfe bei Suizidgedanken

Haben Sie suizidale Gedanken oder haben Sie diese bei einem Angehörigen/Bekannten festgestellt? Hilfe bietet die Telefonseelsorge: Anonyme Beratung erhält man rund um die Uhr unter den kostenlosen Nummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222. Auch eine Beratung über das Internet ist möglich unter http://www.telefonseelsorge.de.