Urteil im Revisionsprozess um Amoklauf von Winnenden: Welche Schuld trifft Vater von Tim K.?
Im Revisionsprozess um den Amoklauf von Winnenden will das Stuttgarter Landgericht heute sein Urteil verkünden. Im ersten Verfahren hatte das Gericht den Vater des Amokschützen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte im unverschlossenen Schlafzimmerschrank die Pistole verwahrt, mit der sein Sohn am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschoss. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe kassierte das Urteil jedoch wegen Verfahrensfehlern.

Da nur die Verteidigung und nicht die Staatsanwaltschaft Revision beantragt hatte, kann die Strafe nicht höher ausfallen als im ersten Prozess. Die Staatsanwälte forderten vor rund zwei Wochen in ihrem Plädoyer erneut 21 Monate. Der zweite Prozess habe keine neuen Erkenntnisse gebracht. Die Verteidigung dagegen sah nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz und keine fahrlässige Tötung. Anwalt Hubert Gorka forderte, von einer Strafe abzusehen. Der Tod seines Sohnes sei Strafe genug für den 54-jährigen Unternehmer, sagte Gorka.
Anders als im ersten Verfahren, wo der Angeklagte mehr als drei Monate lang aus Krankheitsgründen gefehlt hatte, verfolgte er den Prozess diesmal kontinuierlich. Im Schlusswort sprach er erneut allen Opfern und Angehörigen sein Mitgefühl aus. Er bedauere es zutiefst, dass er die Nöte seines Sohnes nicht erkannt und dass der Jugendliche Zugriff auf Waffen gehabt habe.