Urlaubsplanung im Job: So einigen Sie sich mit Kollegen

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Die freien Tage genießen, mal richtig ausspannen von der Arbeit, das tut uns richtig gut. Blöd nur, wenn es im Vorfeld der Ferien zu Komplikationen kommt. Bei der Urlaubsplanung am Arbeitsplatz kann es nämlich schnell Ärger geben.

Das gilt vor allem dann, wenn einzelne Kollegen keine Rücksicht auf die Bedürfnisse und Verfügbarkeiten anderer nehmen. Genauso wie man sich zu Hause mit Familie und Freunden bezüglich seiner Ferienplanung abstimmt, sollten Sie sich auch im Job entsprechend absprechen. Folgendes sollte dabei beachtet werden...

Aufgaben einschätzen

Machen Sie sich Gedanken, wie viele Ihrer Kollegen den gleichen Aufgabenbereich in Ihrer Firma bearbeiten. Entsprechend schwierig könnte es werden, wenn mehrere Arbeitnehmer Ihrer Abteilung gleichzeitig Urlaub nehmen. In der Regel haben Sie ja auch schon Erfahrungen damit gemacht, wie viele Mitarbeiter gleichzeitig in die Ferien fahren können, ohne dass das Arbeitsergebnis leidet.

Früh planen

Je früher Sie Ihren Urlaub planen und dies auch Kollegen und Chef mitteilen, umso seltener kommt es zu Missverständnissen bzw. Konflikten. Machen Sie Ihre Kollegen, darauf aufmerksam, wann Sie gerne frei hätten und horchen Sie nach, ob es da Widerspruch gibt. Sie können sich natürlich auch früh die besten Termine sichern, quasi noch bevor andere Kollegen Ihren Kalender zum ersten Mal aufgeklappt haben. Wenn Sie dann aber stets die besten Urlaubstage haben, kann das im Büro schnell zu Neid und Missgunst führen.

Kollegial sein

Auch wenn in vielen Unternehmen die Urlaubsregel gilt: 'Wer zuerst kommt, mahlt zuerst', die Absprache mit den Kollegen sichert den Frieden im Betrieb. Schließlich ist es ja auch gerechter, wenn jeder mal den Vorteil hat günstig liegen Urlaubstermine nutzen zu können. Das gilt übrigens auch im umgekehrten Fall, nämlich dem Dienst an unliebsamen Feiertagen. Auch hier sollte jeder Kollege mal „in den sauren Apfel beißen“ und an solch einem Tag arbeiten.

Besondere Gründe

Wer Sie ein schulpflichtiges Kind haben, oder wenn Ihr Lebenspartner nur saisonal Urlaub bekommt, sollten Sie sich nicht scheuen, dies im Kollegenkreis durchaus mitzuteilen. Denn dann wird auch für die Kollegen der Grund für Ihren Urlaubswunsch nachvollziehbar. Auch wenn wichtige Erledigungen anstehen, wie ein Umzug, oder eine Hochzeit hilft es manchmal, wenn man die Sache beim Namen nennt. Verpflichtet ist man dazu aber keineswegs.

Gut zu wissen: Familienväter, deren Ehefrauen ein Kind erwarten, haben keinen Urlaubsvorrang vor Familienvätern. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main entschieden. Dem Urteil zufolge können sich kinderlose Kollegen auch außerhalb der Schulferien um ihre schwangeren Frauen kümmern (Az. 9 Ga 191/01).

ARCHIV - Der 21-jährige Axel Dohmel sitzt am Schreibtisch im Volkswagenwerk Nutzfahrzeuge in Hannover (Archivfoto vom 18.04.2007). Dohmel studiert an der Fachhochschule Hannover im 4. Semester Technischen Vertrieb; bei VW hat Dohmel einen Ausbildungsplatz zum Industrie-Kaufmann. Mündliche Prüfung ist am 28. Juni des Jahres vor der IHK in Hannover. Dohmel wird bis August bei VW beschäftigt sein. Ab September beginnt für den jungen Mann dann wieder das Vollzeitstudium. Doch in den Semesterferien wird Dohmel als Praktikant bei VW-Nutzfahrzeuge arbeiten. Seit diesem Semester zahlt der Autobauer rund 500 Studenten, die in dem Unternehmen parallel ihre Ausbildung absolvieren, die Studiengebühren in Höhe von  500 Euro pro Semester. Foto: Holger Hollemann dpa/lni  (zu dpa-Umfrage "Viele Unternehmen fördern ihre Studenten mit Finanzhilfen" vom 29.04.2007) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Vertragslage klären

Geht es bei Ihnen im Betrieb in Sachen Urlaubsanträge wild durcheinander und es ist nicht klar, wer das Erstrecht auf bestimmte Urlaubszeiten hat, sollten Sie durchaus mal nachforschen, wie die Bestimmungen in Ihrem Betrieb sind. Informationen darüber bekommen Sie entweder bei Ihrem Betriebsrat – oder bei kleineren Betrieben beim Vorgesetzten. Fragen Sie einfach mal freundlich nach, ob es eine Bestimmung gibt, wer Urlaubswünsche zuerst genehmigen lassen darf.

Konflikte lösen

Alle guten Tipps helfen wenig, wenn Ihre Urlaubspläne regelmäßig scheitern. Sei es, weil Ihre Kollegen Ihnen stets die beliebtesten Urlaubszeiten wegschnappen oder weil Ihre Urlaubsvertretung schlechte Arbeit macht. In einem solchen fall sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen und die Situation erörtern. Erklären Sie die Lage und machen Sie deutlich, dass Sie auch gerne bereit sind, sich im Sinne der Firma einzusetzen. In gleicher Weise aber sollten auch für Sie ein paar dankbare Urlaubstermine herausspringen.

Alle Urlaubstage nutzen

Es macht wenig Sinn, wenn Sie Ihre Urlaubstage mit in das nächste Jahr nehmen wollen, um irgendwann vielleicht einen besonders ausgiebigen Urlaub zu machen. Die kostbarsten Tage im Jahr haben in den meisten Firmen eine Art Verfallsdatum. Falls die Angestellten nicht bis 31. Dezember im Urlaub waren, geht der Urlaub in der Regel verloren. Also planen Sie sinnvoll und verteilen Sie Ihre freien Tag auch ein wenig über das gesamte Jahr.

Die Rechtslage

Das letzte Wort hat in Sachen Urlaubsplanung in zahlreichen Betrieben meistens der Chef. Er sollte die Firmensituation am besten kennen und beurteilen, wann das Fehlen eines oder mehrerer Mitarbeiter tragbar ist. Deswegen werden bekanntlich stets Urlaubsanträge gestellt. Stehen wichtige Projekte oder viel Arbeit an, kann ein Chef zudem eine generelle Urlaubssperre verhängen. Dann gibt es keine freien Tage.

Dennoch ist auch gesetzlich festgelegt, was Ihnen an Urlaub zusteht: Dem Bundesurlaubsgesetz zufolge stehen jedem Mitarbeiter 20 freie Tage zu. Wer an sechs Tagen die Woche arbeitet, darf an mindestens 24 Tagen Ferien machen. Arbeits- und Tarifverträge verschiedener Berufssparten sehen häufig noch längere Erholungsphasen vor.