Sie hat den BER blockiertTrans Aktivistin der "Letzten Generation" hat Angst vor Männerknast
Immer wieder hat sich Transgender-Frau Penelope Frank im Namen der „Letzten Generation“ an Straßen geklebt und sogar den Flugverkehr am Flughafen BER lahmgelegt, wie wir im Video zeigen. Deshalb droht ihr das Gefängnis. Doch sie hat Angst im Männerknast zu landen – aus Sorge vor Transgender-Feindlichkeit.
"Menschenunwürdige Zustände" in Polizeigewahrsam
Laut Ausweis ist Penelope Frank ein Mann. Doch sie fühlt sich als Frau. Sie hat sich einer Hormontheraphie unterzogen und auch einen Ergänzungsausweis. Deshalb hat sie „panische Angst in Berlin in Polizeigewahrsam zu landen“, wie sie der Berliner-Zeitung sagt. Im November vergangen Jahres wird die 32-Jährige kurzzeitig festgenommen, nachdem sie mit mehreren Aktivisten den Flughafen BER Blockiert hat. Zwei Stunden lang können Flugzeuge nicht landen oder abheben, tausende Passagiere sind betroffen.
In ihrem Blog schreibt Penelope Frank von den sechs Stunden in Polizeigewahrsam. Sie berichtet von „menschenunwürdigen Zuständen“, sie habe sich trotz kalter Temperaturen ganz ausziehen müssen und anschließend mehrere Stunden nur dünne Kleidung tragen dürfen sei die gesamte Zeit in Polizeigewahrsam nur von männlichen Polizisten umgeben gewesen. „Als Transfrau war das für mich sehr unangenehm“, schreibt sie.
Lesen Sie auch: Letzte Generation: Klimaaktivistin (24) muss in den Knast - erstmals Haftstrafe für Klebeaktion
Auf einer Online-Plattform sammelt sie Spenden, weil ihr aus anderen Protestaktionen Haftstrafen drohen, falls sie Bußgelder nicht zahlt. Auch hier berichtet sie von ihrer Angst im Gefängnis zu landen: „Ohne eine Freundin an meiner Seite würde ich daran wahrscheinlich kaputt gehen.“
Brandenburger Gesetz kennt keine Transpersonen
Ob sie aber überhaupt ins Männer-Gefängnis kommen würde, ist nicht klar. Laut Berliner Strafvollzugsgesetz kann die Persönlichkeit der Gefangen berücksichtigt werden, das muss aber im Einzelfall geprüft werden. Auf RTL-Anfrage sagt die Senatsverwaltung für Justiz: „Der Prüfprozesses wird mit Hilfe von standardisierten Kriterien durchgeführt. Beteiligt an diesem Prüfprozess sind Mitarbeitende der Fachdienste der Justizvollzugsanstalten, die in Rede stehende Person selbst sowie externe Beratungsstellen.“ Gleichzeitig werden die Mitarbeiter in den Gefängnissen fortgebildet und sind „in der Verhinderung von Diskriminierung geschult.“
Lesen Sie auch: Transfrau kommt nicht ins Frauengefängnis - vor Geschlechtsanpassung hatte sie zwei Frauen vergewaltigt
Allerdings liegt der Flughafen BER in Brandenburg. Wie die Berliner-Zeitung berichtet, kommen Transpersonen dort im Justizvollzugsgesetz nicht vor. Und für den gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr können Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren ausgesprochen werden. Ob dieser gefährliche Eingriff vorliegt, muss ein Gericht noch entscheiden. Dann könnte die 32-Jährige also durchaus in einem Brandenburger Gefängnis für Männer landen.
Penelope Frank hat inzwischen ihre Widerstandsaktionen eingeschränkt und macht vor allem Strukturarbeit. Offenbar ist die Angst vor dem Knast für die Transfrau inzwischen zu groß.