Mörderin sollte gehängt werden

Todeskandidatin in Japan erstickt an Mahlzeit

Handout photo released on 27 August 2010 by Japan's Justice Ministry shows an execution chamber (top) pictured from the viewing room at the Tokyo Detention Center in Tokyo, Japan, during a media tour on 27 August 2010. Japan's Justice Ministry opened up its death chamber to local media for the first time to spark debate about the use of capital punishment, the ministry said. The ministry let reporters take still and moving images at the Tokyo Detention House. Reporters were allowed to view the execution chamber equipped with a trapdoor and gallows. EPA/HANDOUT EDITORIAL USE ONLY/NO SALES
So sieht ein Hinrichtungsraum in Tokio aus. (Symbolfoto, Archiv)
hm hae, picture alliance / dpa, Handout

Eine zum Tode verurteilte Frau ist in Japan an ihrem Essen erstickt. Das gab das Justizministerium bekannt. Die 49-Jährige war 2009 wegen Mordes an zwei Männern verurteilt worden, 2017 wurde das Urteil rechtskräftig. Seither wartete sie auf ihre Hinrichtung am Galgen.

Urteil gegen Todeskandidatin war seit 2017 rechtskräftig

In Japan wird Todeskandidaten der Zeitpunkt ihrer Hinrichtung nicht mitgeteilt. Wenn der Exekutionsbefehl vom Justizministerium schließlich eintrifft, haben die meisten nur noch wenige Stunden zu leben.

Japan ist eines der wenigen Industrieländer, in denen die Todesstrafe noch vollstreckt wird. Menschenrechtler und die EU prangern seit Jahren Japans Umgang mit Hinrichtungen und die Haftbedingungen in dem Land an. Derzeit sitzen 105 Verurteilte in Japans Todeszellen. (dpa/uvo)