Tier sitzt zusammengekauert auf Abfluss
"Wer kennt die Stimme?" Tierquäler-Video zeigt leidenden Hund - Polizei warnt vor Selbstjustiz
von Denise Kylla
Beim Thema Tierquälerei kochen die Emotionen häufig über. So auch geschehen in Berlin. Ein Internetnutzer hatte ein Video in den sozialen Medien hochgeladen, das einen Hund zeigt, der gequält wird. Man hört darauf nur die Stimme eines Mannes, sieht keine Gesichter. Während zunächst nur dazu aufgerufen wurde, Informationen über die Tierquäler zu sammeln, kursierten plötzlich Namen und Adresse der mutmaßlichen Täter im Internet – doch die waren falsch!
Aufruf wegen Tierquälerei: Selbstjustiz ist in Deutschland verboten
Wie die Polizei Berlin auf RTL-Anfrage erklärte, sei das Tierquälerei-Video in den sozialen Netzwerken aufgetaucht. Kurz darauf hätten Unbekannte Adresse und Namen der mutmaßlichen Täter veröffentlicht. „Auf den Aufruf hin sahen sich einige Menschen gemüßigt, dorthin zu fahren und nachzusehen“, so ein Sprecher der Polizei. In einem Fall sei es zu einem Einbruch in eine Wohnung gekommen. Woanders habe man an der Tür der mutmaßlichen Täter geklingelt. Die Mieter sollen die Wohnung geöffnet haben, damit sich die Hobby-Detektive davon überzeugen konnten, dass sich kein gequältes Tier darin befinden. „In beiden Fällen konnten wir ein Zusammenhang zu dem Beitrag in den sozialen Medien herstellen“, heißt es. Bei Twitter warnt die Polizei jetzt vor Selbstjustiz.
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Hund gequält: Polizei sucht noch nach dem Täter
Bisher wisse die Polizei nicht, woher das Tierquäler-Video stamme oder wer es veröffentlicht habe. Im Rahmen des Falles seien aber einige Anzeigen bei den Beamten eingegangen. Eine wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, eine wegen übler Nachrede, eine wegen Beleidigung, eine wegen Hausfriedensbruch und eine weitere wegen des Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Einige der Anzeigen resultierten nur aus der Selbstjustiz, die einige Leute üben wollten. Dabei ist sie in Deutschland strafbar.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat auf einem Merkblatt „Grundfragen des deutschen Strafrechts“ zusammengefasst. Direkt im ersten Punkt heißt es: „Die Strafverfolgung ist in Deutschland ausschließlich Sache des Staates. Bestrafungen durch Selbstjustiz und ‘Faustrecht’ bzw. durch nichtstaatliche Einrichtungen oder Familienoberhäupter sind strikt verboten.“
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