Eva Kühne-Hörmann stellt Ergebnisse vor

Studie: Rückfallquote bei Gewaltstraftätern gesunken

Andreas Arnold
Eva Kühne-Hörmann (CDU), Justizministerin von Hessen. Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild
deutsche presse agentur

Die Rückfallquote bei Gewaltstraftätern ist seit einer Reform der hessischen Bewährungshilfe signifikant zurückgegangen. Das habe eine Studie ergeben, die Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) vorgestellt hat. Wissenschaftliche Analysen der Straftäter würden demnach die praktische Bewährungshilfe verbessern.

Rückgang zwischen 8 und 74 Prozent

Die Ergebnisse der Studie seien beachtlich, erklärte die Ministerin. Die Rückfallquote der Gewaltstraftäter habe sich je nach betrachteter Untergruppe um 8 bis 74 Prozent reduziert. Mit dem Sicherheitsmanagement II sei unter anderem eingeführt worden, die Rückfallgefahr anhand wissenschaftlicher Kriterien zu ermitteln - und nicht aufgrund der subjektiven und individuellen Einschätzung der Bewährungshilfe.

"Kriminalität kann signifikant verringert werden, wenn die vorhandenen Ressourcen so eingesetzt werden, dass diejenigen Personen mehr Aufmerksamkeit und eine intensivere Betreuung erhalten, die ein vergleichsweise hohes Rückfallrisiko aufweisen", erläuterte Prof. Martin Rettenberger, Direktor der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ). Er hatte für die Studie mehr als 1300 Probanden und Probandinnen aus der reformierten Bewährungshilfe mit der gleichen Anzahl von Klientinnen und Klienten aus der Zeit davor verglichen.

Wer hat Anspruch auf Bewährungshilfe?

Einem verurteilten Straftäter kann Bewährungshilfe zur Seite gestellt werden, wenn die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem sei dies möglich, wenn die Person unter Führungsaufsicht steht, wie das Ministerium erläuterte. (dpa/fge)