Steuerreform: Ehegattensplitting bald einfacher

Bis jetzt sieht es in Ehen und Lebenspartnerschaften in Sachen Steuern oft so aus: Während der besserverdienende Partner kaum Steuern zahlt, muss der geringverdienende Partner die Hauptsteuerlast tragen. Häufig betrifft diese ungerechte Verteilung die Frauen, weil sie eher in Teilzeit-Jobs arbeiten und das kleinere Einkommen haben. Die Bundesregierung will das ändern und plant eine Reform für mehr Steuergerechtigkeit.
"Wir werden für berufstätige Eheleute und Lebenspartner das Verfahren beim Lohnsteuerabzug vereinfachen", kündigte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gegenüber der ˈRheinischen Postˈ an. Schon 2010 hatten die Verantwortlichen die "Steuerklassenkombination IV mit Faktor" eingeführt, die die Steuerlast zwischen Partnern gerechter aufteilt. Diese Steuerklasse musste bisher allerdings jedes Jahr aufwendig neu beantragt werden und wurde deshalb selten genutzt. "Künftig soll dieser Antrag für zwei Jahre gelten", sagte der Sprecher.
Änderung noch vor der Sommerpause
Oft wählen Eheleute derzeit die Steuerklassen III oder V, die den besserverdienenden Partner steuerlich überproportional stark entlastet, während der Geringverdiener verhältnismäßig hohe Abgaben zahlt. Mit der Faktorregelung soll sich das ändern. Wer nur 20 Prozent zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, soll demnach künftig auch nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen und nicht mehr 50 Prozent.
Das Faktorverfahren wirkt sich auch positive auf Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld aus, da diese Leistungen auf Grundlage der letzten Nettogehälter berechnet werden. Ein höheres Nettogehalt sorgt also auch für höhere staatliche Zahlungen. Die Steuerneuregelung will die Koalition, zusammen mit weiteren Vereinfachungen, noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen.