Steuererklärung: Diese Tipps bringen Bares

Steuererklärung: Die neun häufigsten Fehler

Alle Jahre wieder steht sie auf unserer To-Do-Liste und wird von uns immer wieder weiter nach unten geschoben. Doch irgendwann müssen wir uns doch um sie kümmern - die Steuererklärung. Dabei kann sie sich oft lohnen. Wer ein paar Dinge beachtet und die üblichen Falscheinträge kennt, der bekommt am Ende der Einkommenssteuererklärung mehr Geld vom Fiskus zurück als gedacht.

Das Paar sitzt mit einem Schreiben in der Hand auf dem Sofa und ballt die Faust vor Freude.
So einfach gibt es Geld zurück: Große Freude, wenn der Steuerbescheid ins Haus flattert. Beachten Sie diese Fehler und Sie können sich ebenfalls freuen.
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Fehler Nummer eins: Die Steuererklärung nicht machen

Das Statistische Bundesamt teilte im März 2016 mit, dass im Jahr 2011 insgesamt 11,5 Millionen Bürger eine Steuerrückerstattung bekommen haben. Durchschnittlich in der Höhe von 875 Euro. Nachzahlen mussten dem gegenüber nur 1,5 Millionen Deutsche, im Schnitt waren das 954 Euro.

Wie viele Steuern Sie zahlen müssen und wie viel Ihnen von Ihrem Bruttogehalt übrig bleibt, finden Sie mit unserem Brutto-Netto-Rechner heraus.

Fehler Nummer zwei: Die Bankverbindung stimmt nicht

Dieser Fehler klingt banal, kann aber durchaus passieren. Wer die Bank gewechselt hat oder einen Zahlendreher in der IBAN-, beziehungsweise in der BIC-Kennung einträgt, bekommt die Steuerrückzahlung verspätet oder gar nicht.

Fehler Nummer drei: Bar bezahlte Rechnung

Handwerksleistungen und sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Was viele aber nicht wissen, wenn Sie die Rechnung in bar bezahlen, geht das nicht. Auch dann nicht, wenn Sie die Quittung über die bezahlte Rechnung aufbewahren. Nur wenn Sie einen Kontonachweis vorlegen können, ist ein Steuervorteil zu sichern.

Fehler Nummer vier: Beiträge für die Riester-Rente nicht angegeben

Diese können immer steuerlich abgesetzt werden. Vergessen Sie nicht diese Beiträge aufzuführen.

Fehler Nummer fünf: Den Arbeitsweg nicht aufgeführt

Die Anfahrt zur Arbeitsstätte kann steuerlich geltend gemacht werden. Der Staat zahlt 30 Cent pro Kilometer für die tägliche Strecke. Die sogenannte Pendlerpauschale greift allerdings nicht nur für die Fahrt mit dem Auto. Egal wie wir zur Arbeit kommen, ob mit dem Motorrad, der Straßenbahn, dem Fahrrad - sogar wenn wir zu Fuß gehen würden - jeden Kilometer können wir in der Steuererklärung aufführen. Nur für Flugstrecken gilt die Pauschale nicht.

Fehler Nummer sechs: Das heimische Büro nicht von Steuer absetzen

Doch was als heimisches Arbeitszimmer zu definieren? Es gilt: Falls der Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitsplatz hat, muss das Finanzamt Kosten bis 1.250 Euro akzeptieren (Hochschullehrer und Richter sind von der Regelung ausgenommen). Reine Heimarbeiter sind in der glücklichen Lage, ihr Büro in voller Höhe von der Steuer absetzen zu können.

- Sie haben einen Computer und einen neuen Schreibtisch für Ihr Heimbüro gekauft? Sämtliche Belege können Sie einreichen! Kosten für Arbeitsmittel und Büromaterialien erkennt das Finanzamt an.

Fehler Nummer sieben: Betreuungskosten links liegen lassen

Der Fiskus akzeptiert nicht mehr nur 'berufsbedingte' Betreuungskosten, sondern auch 'nicht berufsbedingte' Ausgaben. Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind zwei Drittel der Betreuungskosten absetzbar, aber maximal 4.000 Euro pro Kind. Was viele nicht wissen: Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge der Kinder gehen in der Steuererklärung der Eltern als Sonderausgaben durch. Und zwar sogar, wenn der Nachwuchs schon in der Ausbildung ist und die Beiträge selbst zahlt.

Fehler Nummer acht: Frist verstreichen lassen

Sie bekommen den Steuerbescheid zugeschickt und wundern sich über die den geringen Rückzahlungsbetrag. Sie haben vier Wochen Zeit Einspruch einzulegen. So lange kann man den Bescheid genauestens prüfen oder nachträglich einen Experten engagieren, der Fehler des Finanzamtes aufdeckt.

Fehler Nummer neun: Nachweise verschludern

Seit diesem Jahr gilt grundsätzlich: Steuerzahler müssen ihre Belege nicht mehr vorzeigen. Allerdings kann die Finanzbehörde, bis zu einem Jahr nach Erhalt des Steuerbescheid, die Belege verlangen. Daher: Schmeißen Sie Ihre Quittungen bloß nicht weg! So können Sie sich unangenehme Rückzahlungen sparen.

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