Spaßbad Plopsaqua in Belgien
Kleinkinder (10 Monate, 2,5 Jahre) in der Hitze allein gelassen - Eltern wehren sich gegen Vorwürfe

Die Nachricht hatte viele Menschen empört, nun setzen sich die Eltern zur Wehr, die ihre kranken Kinder in der Hitze allein gelassen haben sollen, während sie selbst im Pool eines Spaßbades herumtollten. Ein Schwimmbadmitarbeiter hatte die Kinder entdeckt und die Rettungskräfte alarmiert – das zehn Monate alte Baby und sein zweieinhalb Jahre altes Geschwisterchen kamen ins Krankenhaus. (In einer ersten Meldung hieß es, die Kinder seien 6 Monate und 1,5 Jahre alt.) Nun meldet sich das Paar zu Wort und sagt: stimmt nicht! Sie seien sich bewusst gewesen, dass es den Kindern nicht besonders gut gehe und hätten sich die ganze Zeit in der Nähe aufgehalten. Das berichtet die belgische Regionalzeitung „L’Avenir“.
Kinder kamen ins Krankenhaus - keine Lebensgefahr
Der Vorfall hatte sich am vergangenen Sonntag im Wasserpark Plopsaqua in Hannut-Landen ereignet. Laut belgischen Medien waren die Eltern zum Schwimmen gegangen und hätten die beiden Kleinkinder allein in einem Stapel von Rucksäcken zurückgelassen. Ein Mitarbeiter habe sie entdeckt und den Zustand der Kinder als besorgniserregend empfunden. Eines habe Fieber gehabt. Zwei Krankenwagen und die Polizei seien gerufen worden.
Die Kinder seien in ein Krankenhaus gebracht und untersucht worden, dabei habe sich herausgestellt, dass keine Lebensgefahr bestand.
Eltern: Hatten Kinder immer im Blick
Die Eltern, 21 und 24 Jahre alt, wehren sich nun gegen Vorwürfe, sie hätten die Kinder völlig unbeaufsichtigt zurückgelassen. Auch sei ihnen klar gewesen, dass eines der Kinder Fieber habe. Wenn sich dessen Zustand nicht gebessert hätte, wären sie ohnehin mit ihm ins Krankenhaus gegangen, sagten sie dem „L’Avenir“-Bericht zufolge.
Laut des Portals „7sur7“ versicherten sie dem Lütticher Staatsanwalt Renaud Xhonneux, dass sie die Kinder beim Schwimmen im Außenpool im Blickfeld behalten hätten. Der Richter sagte demnach: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist außer Fahrlässigkeit kein Vorwurf zu machen, da vermutlich keine unmittelbare Gefahr bestand.“
Richter: Kein Vorwurf außer Fahrlässigkeit
Er habe den Fall an die Staatsanwaltschaft Brüssel weitergeleitet, da die Familie in Molenbeek in der Hauptstadtregion lebe. Auch das dortige Jugendamt sei informiert, es soll eine Familienuntersuchung durchführen lassen, „um das Wohlergehen der Kinder sicherzustellen oder die betreffende Familie zu unterstützen“, so Staatsanwalt Xhonneux demnach. Mit dieser Prüfung solle festgestellt werden, ob die Eltern zur Erziehung ihrer Kinder geeignet sind.
Wie „L’Avenir“ schreibt, seien die Eltern bisher weder beim Jugendamt noch bei den Justizbehörden in Erscheinung getreten. Anders als zuvor berichtet, sei auch kein Haftbefehl ausgestellt worden. Es werde zwar wegen Fahrlässigkeit ermittelt, aber es gebe keine offene „gerichtliche Akte“. (uvo)