Missbrauch auf dem Campingplatz
So posierte Andreas V. mit seiner Pflegetochter
Auf Privatfotos inszenierte Andreas V. sich als liebevoller Vater
Es dauerte Jahre, bis die Ermittler Andreas V. auf die Spur kamen. Der 56-Jährige soll über Jahre hinweg auf einem Campingplatz in Lügde (Nordrhein-Westfalen) mindestens 29 Kinder missbraucht haben. Eins der Opfer war seine Pflegetochter. Auf Fotos posiert Andreas V. mit dem Mädchen, als sei er ein liebevoller Vater. Was sich hinter den Kulissen in dem Campingwagen abspielte, versuchen die Ermittler gerade herauszufinden.
Er nannte das Mädchen "meine Prinzessin"
Die Achtjährige lebte fast drei Jahre bei dem Mann, bevor der Missbrauch auffiel. Auf seiner Handyhülle hat Andreas V. ein Foto von sich mit dem Mädchen – die beiden posieren vor einem blauen Sommerhimmel. "Papa & Tochter", steht darauf. Auch auf anderen privaten Bildern inszeniert sich der 56-Jährige als perfekter, fürsorglicher Vater: Er mit seiner Pflegetochter beim Ponyreiten, oder beim Spaßfoto in Kopf-über-Kulisse.
Laut Benny F., der den mutmaßlichen Täter gut kannte, soll der Mann seine Pflegetochter immer "meine Prinzessin" genannt haben. Offenbar gab die Mutter das Kind zu ihm, weil sie mit der Erziehung überfordert war. Auch die Behörden hatten trotz mehrerer Überprüfungen nichts zu beanstanden.
Pflegekind diente auch als Lockvogel für andere Kinder
Was Andreas V. in der Zeit getan haben soll, können selbst Menschen, die ihn gut kannten, nicht fassen. Zusammen mit einem Komplizen und einem weiteren Verdächtigen soll er immer wieder Kinder für missbraucht und Pornos mit ihnen gedreht haben. Mindestens 29 Kinder wurden Opfer, teilte die Polizei mit. Die Ermittler gehen von mehr als 1.000 Einzeltaten aus. Das Pflegekind wurde nicht nur missbraucht, sondern wurde auch als Lockvogel für andere Kinder eingesetzt.
Inzwischen wird auch gegen die Polizei ermittelt. Die habe bereits 2016 Hinweise auf einen möglichen sexuellen Missbrauch bekommen. Die wurden aber anscheinend nur an das Jugendamt weitergeleitet und nicht weiter verfolgt. "Wir prüfen jetzt, ob die Polizei nicht weitere Schritte hätte einleiten müssen", sagte Oberstaatsanwalt Ralf Vetter.