Eine Anwältin ordnet ein
Schulpflicht trotz Corona: Muss ich mein Kind eigentlich in den Präsenzunterricht schicken?
Endlich Schulranzen auf – und wieder ab IN die Schule und nicht nur an den Laptop zum Homeschooling: In zehn Bundesländern starten die Schulen, zumindest in Teilen wieder. Viele Schüler, Lehrer und Eltern sind froh darüber, dass es endlich wieder los geht. Aber einige haben auch Sorgen und Bedenken, zumal gerade pünktlich zum Schulstart die Inzidenz-Zahlen wieder leicht nach oben gehen.
Da stellt sich die Frage: Muss ich mein Kind eigentlich wieder in den Präsenzunterricht schicken, auch wenn ich ein mulmiges Gefühl habe? Wir haben dazu Anwältin Nicole Mutschke befragt. Das ausführliche Interview sehen Sie im Video.
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Verweigerung der Schulpflicht: Gefängnis oder Entziehung des Sorgerechts können drohen

Anwältin Nicole Mutschke sagt dazu im RTL-Interview: "Es besteht in allen Ländern die Schulpflicht. Aber ich kann einen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht stellen“. Man müsse dann darlegen, dass das Kind oder das Elternteil zur Risikogruppe gehöre und ein besonders schwerer Corona-Verlauf zu befürchten sei. Dann könne das Kind vom Präsenzunterricht befreit werden. Hierfür müsse man aber ein Attest vorlegen.
Ohne einen bewilligten Antrag drohen Eltern übrigens im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder auch die Entziehung des Sorgerechts, wenn Sie ihr Kind nicht zur Schule schicken.
Kommentar einer Mutter: Die Schulen gehen los und ich habe Angst.