Testpflicht, Schulen, 2G-Modell

Hessen verschärft die einen Corona-Regeln - und lockert die anderen

30.10.2021, Hessen, Frankfurt/Main: Ein verlorener Mund-Nasen-Schutz liegt am Nachmittag auf dem nassen Pflaster von Frankfurts zentraler Einkaufsmeile, der Zeil. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Infektionen in Hessen ist am gleichen Tag (30.10.2021) weiter gestiegen. (Aufnahme mit längerer belichtungszeit und absichtlicher Bewegung der Kamera) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Innenstadt von Frankfurt/Main
fru kde, dpa, Frank Rumpenhorst

„Die Situation spitzt sich weiter zu, die Lage ist ernst.“ So äußerte sich der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in einer Pressemitteilung zur verlängerten Corona-Verordnung. „Die Zahl der Neuinfektionen steigt seit Wochen kontinuierlich an, auch die Situation in den hessischen Krankenhäusern und auf den Intensivstationen ist zunehmend angespannt. Es ist erneut eine gemeinsame Kraftanstrengung gefragt, damit unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird“, so Bouffier. Deswegen werden einige Corona-Regeln in Hessen nun verschärft – einige aber auch gelockert.

Testpflicht für ungeimpftes und nicht genesenes Pflegepersonal

Da sich insbesondere in Alten- und Pflegeheimen trotz einer hohen Impfquote immer wieder Infektionen ausbreiten, muss Personal, das nicht geimpft oder genesen ist, täglich getestet werden. Das gleiche gilt auch für das ungeimpfte und nicht genesene Krankenhauspersonal. Besucherinnen und Besucher von Krankenhäuser bekommen zusätzlich eine kostenlose Testmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Die Kosten für dieses Tests übernimmt der Bund. „Damit gewährleisten wir – wie etliche andere Bundesländer auch – sichere Besuche“, so Bouffier.

Lockerung bei der 2G-Option

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und ungeimpften Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre, soll es ermöglicht werden, an 2G-Veranstaltungen teilzunehmen, sowie Einrichtungen mit 2G-Regelung zu betreten. Voraussetzung für den Einlass ist ein aktueller, negativer Corona-Test, bei Schülerinnen und Schülern wird auch das Testheft anerkannt.

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Veranstaltungsregelung gelockert

Auch bei Veranstaltungen werden die Regeln gelockert. Bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Teilnehmern reicht ein Abstands- und Hygienekonzept. Eine Genehmigung beim Gesundheitsamt ist erst für größere Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmende nötig. Zudem wird in der Verordnung klargestellt, dass bei Festumzügen wie zum Beispiel Fastnachtsumzüge die gleichen Regeln wie bei Weihnachtsmärkten gelten.

Quarantäne für Schüler und Schülerinnen gelockert

ARCHIV - 17.11.2020, Bayern, München: Eine Maske liegt im Unterricht auf Unterlagen, während im Hintergrund Schülerinnen und Schüler in einem Gymnasium mit Mund- und Nasenschutz dem Unterricht folgen. Die Corona-Inzidenzen bei Kindern und Jugendlichen in Bayern sind so hoch wie nie zuvor.       (zu dpa «Rekord-Inzidenz bei bayerischen Kindern und Jugendlichen») Foto: Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Bei einem bestätigten Corona-Fall gilt in der Klasse wieder die Maskenpflicht.
mbk tba wst sd pil bsj uvo, dpa, Matthias Balk

Da an Schulen umfangreich getestet wird und dort bis jetzt nur ein geringes Infektionsgeschehen herrscht, werden auch die Quarantänebestimmungen angepasst. Zukünftig muss nur noch das positiv getestete Kind unmittelbar in Quarantäne. Bis jetzt galt die Quarantänepflicht auch für enge Kontaktpersonen, wie beispielsweise Sitznachbarn. Nach einem bestätigten Corona-Fall müssen die Mitschülerinnen und Mitschüler 14 Tage lang Maske tragen – auch am Platz. Zusätzlich wird die Klasse täglich getestet.

Bouffier betont erneut Wichtigkeit der Impfung

„Der weit überwiegende Teil der Menschen auf den Intensivstationen ist nicht geimpft, dies zeigt immer wieder den Nutzen und den hohen Schutz der Impfung auf. Es gibt zahlreiche gut erreichbare Impfangebote in Hessen: Auch für die Auffrischimpfung“. Mit diesen Worten warb Bouffier noch einmal für die Imfpung. „Ich appelliere deshalb: Nutzen Sie die Impfangebote und halten Sie sich an die bekannten Hygieneregeln. Nur so können wir gemeinsam die kommenden Monate meistern und die Pandemie im Frühjahr hoffentlich hinter uns lassen.“ Die Regeln gelten ab dem kommenden Wochenende. (dgö)