22. September 2020 - 10:59 Uhr
Frau erhält 15.000 Euro
Was für ein Alptraum: Eine Frau aus dem Bundesland Vorarlberg in Österreich wollte sich die inneren Schamlippen um einen Zentimeter verkürzen lassen, doch der Schönheitschirurg entfernte sie komplett. Und verletzte bei der Pfusch-OP zudem die Klitoris der Frau, berichtet das Online-Portal "vol.at". Wie eine "Genitalverstümmelung" schätzte ein Gerichtsgutachter das Ergebnis des Eingriffs demnach ein. Nun einigten sich beide Parteien vor dem Landgericht Feldkirch ohne Urteil auf einen Vergleich: 15.000 Euro erhält die Frau.
Gutachter vergleicht OP-Ergebnis mit Genitalverstümmelung
Der Vergleich sei rechtskräftig, heißt es weiter. Die Versicherung des Arztes zahle die Entschädigung an die Frau, beide Parteien übernähmen selbst ihre jeweiligen Prozesskosten.
Ursprünglich hatte die Frau dem Bericht zufolge 40.000 Euro Schadenersatz gefordert, davon 25.000 Euro als Schmerzensgeld.
Seit dem Eingriff Probleme beim Sex
Vor Gericht argumentierte sie, seit dem Eingriff Probleme beim Geschlechtsverkehr zu haben. Ihre Orgasmusfähigkeit sei eingeschränkt, durch die Narbe an ihrer Klitoris habe sie ein unangenehmes Gefühl beim Sex.
Der gynäkologische Gutachter bescheinigte, dass die Frau zudem einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sei, da durch den Eingriff ihr Vaginaleingang ungeschützt sei, so der Bericht weiter.
Chirurg: Eingriff war medizinisch notwendig
Der Schönheitschirurg sei der Ansicht, er habe nichts falsch gemacht. Weil die Patientin über Jucken und Brennen der Schamlippen geklagt habe, sei die Entfernung medizinisch notwendig gewesen. Der Gerichtsgutachter habe jedoch bemängelt, dass dies mit einem Gynäkologen hätte besprochen werden müssen.