Das sagt das Gesetz zur OriginalverpackungRückgabe: Wie lange muss ich meine Kartons aufbewahren?

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Gerade jetzt zur Weihnachtszeit stapeln sich in vielen deutschen Haushalten wieder die Kartons. Schließlich wollen wir gewappnet sein für den Fall, dass mal was kaputt geht und wir das Gerät beim Händler reklamieren müssen. Doch muss man den Originalkarton dafür wirklich aufbewahren? Im Video verraten wir euch außerdem, bis wann eure Garantie läuft und was der Unterschied zur Gewährleistung ist.

Karton aufheben, oder nicht? So lange müsst ihr Originalverpackungen aufbewahren

Viele befürchten, dass eine Reklamation ohne Originalverpackung nicht möglich ist. Müssen wir diese also wirklich aufheben? Schließlich haben elektronische Geräte beispielsweise eine Garantie von zwei Jahren. Da kommen über die Jahre gerne mal ein paar Verpackungen im Haushalt zusammen.

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Grundsätzlich gilt: Wer ein Produkt im Internet oder über einen Katalog bestellt, darf den Kauf der Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Für Geschäfte ist dieses Umtauschrecht gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, doch die meisten sind kulant und bieten ihren Kunden freiwillig an, die gekaufte Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückgeben zu können.

Doch egal, ob ihr euer Gerät im Internet oder im Laden gekauft habt: Solltet ihr eure Ware innerhalb einer Rückgabefrist ohne einen bestimmten Grund umtauschen wollen, solltet ihr den Originalkarton aufbewahren. Sonst wird die Ware häufig nicht zurückgenommen.

Originalverpackungen aufheben: Sollte ich Kartons von Elektrogeräten aufbewahren?

„Wenn es um die zwei Jahre Gewährleistungsfrist geht, ist natürlich im Fall der Fälle wichtig nachweisen zu können, wann man das Produkt gekauft hat“, erklärt Peter Lassek, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Hessen. „Da ist es natürlich gut, wenn ich die Quittung und den Kassenbeleg habe. Aber wenn die Ware wirklich mangelhaft ist, dann spielt es keine Rolle, ob ich den Karton noch habe oder schon weggeschmissen habe.“

Außerdem wichtig: Bewahrt die Garantiekarte von Elektrogeräten auf. Diese befindet sich häufig im Karton und sollte zusammen mit dem Kassenbon zwei Jahre aufbewahrt werden. Nur so vermeidet ihr bei einer eventuellen Reklamation unnötige Diskussionen.

Verwendete Quelle: eigene RTL-Recherche