Dieses Urteil ist zum Haare raufen - oder nicht?
Richter: Einen Mann, "Glatze" zu nennen, ist sexuelle Belästigung!

Bei diesem Urteil kann man sich nur die Haare raufen… oder darf man das jetzt gar nicht mehr sagen?! Ein Arbeitsgericht hat entschieden, dass es sexuelle Belästigung ist, wenn man einen Mann auf seine Glatze anspricht! Das sei so, als würde man Frauen im Job auf ihre Brüste ansprechen.
Urteil: Glatze bei Männern ist wie Brüste bei Frauen

Elektriker Tony Finn aus England hat Ärger im Job. Ein Kollege beschimpft ihn als „Glatze“ und lässt ihn feuern. Zu viel für den 64 Jahre alten Mann ohne Haare. Er zieht vor Gericht – und dann sitzen die Beteiligten vor drei glatzköpfigen (!) Richtern.
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Arbeitsrichter Jonathan Brain urteilt schließlich: Haarausfall sei bei Männern häufiger als bei Frauen. „Nach unserer Einschätzung besteht ein Zusammenhang zwischen dem Wort ‚glatzköpfig‘ einerseits und dem geschützten Geschlechtsmerkmal andererseits“, so das Gericht. Deshalb sei der Begriff sexuelle Belästigung.
Der Richter hebt einen früheren Fall hervor, in dem festgestellt wurde, dass ein Mann eine Frau sexuell belästigt hatte, indem er ihre Brüste bemerkte. Was für Frauen Brüste sind, sind für Männer die Haare – so kann man das Glatzen-Urteil wohl interpretieren.
Elektriker mit Glatze kriegt jetzt Geld
Das Gericht stellt außerdem fest, dass der Elektriker nach 24 Jahren Betriebszugehörigkeit zu Unrecht gefeuert wurde. Jetzt bekommt Tony Finn vermutlich ne Menge Schadenersatz. Wegen der unrechtmäßigen Kündigung, und weil er wegen des Spruchs über seine Glatze Opfer sexueller Belästigung geworden ist. (rsa)