Rechtsanwalt beleuchtet den FallAnwalt erklärt, warum Ines Aniolis Klage gegen Luke Mockridge wirklich abgelehnt wurde

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THEMA: Beginnt jetzt die Schlammschlacht? // Nach Luke Mockridges Statement: Spricht jetzt die angebliche Ex-Freundin?

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Luke Mockridge und Ines Anioli waren einst ein Paar
RTL

Es war DER Aufschrei in der Promi-Branche: Ines Anioli (36) bezichtigte ihren Ex-Freund Luke Mockridge (34) der versuchten Vergewaltigung und erstattete Anzeige. Ein Ermittlungsverfahren wurde jedoch in zwei Instanzen eingestellt. Nun hat sich Rechtsanwalt Alexander Stevens den Fall noch einmal vorgenommen und bringt interessante Details ans Licht.

Recherche auf polizeilichen Aussagen von Ines Anioli und Luke Mockridge

Rechtsanwalt Alexander Stevens hat ein neues Buch rausgebracht
Rechtsanwalt Alexander Stevens arbeitet in seinem Buch u.a. den Fall um Luke Mockridge und Ines Anioli auf
Piperverlag

In seinem Buch „Falsch verdächtigt“ rollt Rechtsanwalt Alexander Stevens den Fall noch einmal auf. Dabei stützt er sich auf die Ermittlungsakten und die polizeilichen Aussagen von Ines Anioli und Luke Mockridge.

Lese-Tipp: Emotionales Statement von Luke Mockridge nach Öffentlichwerden der Anzeige

Hintergrund seiner Recherche sei gewesen, dass das Verfahren eingestellt wurde, verrät er im Interview mit RTL: „Wie viele anderen auch, stellte ich mir die Frage, warum die Staatsanwaltschaft eigentlich keine Anklage gegen Luke Mockridge erhoben hatte. Denn (…) Strafverfahren wegen des Vorwurfes eines Sexualdeliktes stellen die Staatsanwaltschaften alles andere als leichtfertig oder vorschnell ein.“

Im Video: Ines Anioli nimmt Stellung zu Anzeige gegen Luke Mockridge

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Stevens: „In dem Strafverfahren selbst verhält sich Anioli höchst kontraproduktiv“

Stevens behauptet im RTL-Interview, dass die Staatsanwaltschaft völlig zurecht das Strafverfahren gegen Mockridge eingestellt habe und bringt dabei folgende Punkte an:

  • „Anioli hatte in ihrem Podcast zunächst noch von einer ‘toxischen Beziehung’ (nicht etwa: Ich wurde vergewaltigt) gesprochen und den vermeintlichen Übergriff noch ganz anders geschildert als in ihrer Strafanzeige.“

  • „Im Rahmen der Strafanzeige kam dann auch der eigentliche Grund der Trennung heraus, der mitnichten die angebliche Vergewaltigung, sondern ein Flirt mit einer Sängerin war, worauf Anioli mit ihrem von Luke überlassenen Zweitschlüssel in seine Wohnung eindrang und diese so schwer verwüstete, dass sie vorübergehend unbewohnbar war.“

  • „Auch eine WhatsApp-Nachricht die da lautet: ‘Du machst es mir so leicht meine nächsten Schritte zu planen’, wurde öffentlich nie erwähnt, gleichwohl Anioli Luke diese Nachricht nur kurze Zeit vor der Strafanzeige geschickt haben soll.“

  • „In dem Strafverfahren selbst verhält sich Anioli höchst kontraproduktiv: So lässt sie sich nicht aussagepsychologisch begutachten und stimmt auch einer audio-visuellen Aufzeichnung ihrer polizeilichen Vernehmung nicht zu (aber öffentlich in einem Podcast drüber reden?!) – übrigens alles Standard-Maßnahmen im Sexualstrafrecht.“

  • „Last but not least behauptet Anioli in einem Spiegel-Artikel nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen Luke und dessen Bestätigung durch die Generalstaatsanwaltschaft den Rechtsweg ausgeschöpft und den ‘Glauben in die Justiz verloren’ zu haben, doch auch das ist leider nicht nachvollziehbar: Denn Anioli wäre es freigestanden, ein sog. Klageerzwingungsverfahren durchzuführen und da stellt sich für mich als Strafjurist die Frage, warum jemand, der doch fest davon überzeugt ist ‘im Recht zu sein’ dann nicht auch die entsprechenden Rechtsmittel ausschöpft?“

Lese-Tipp: Vorwürfe gegen Luke Mockridge: Diese Promis halten jetzt zu ihm - und diese nicht

Auf RTL-Anfrage erklärt Luke Mockridge: „Es haben sich so viele Menschen zu dem Thema geäußert und jetzt zur Abwechslung mal jemand, der davon Ahnung hat. Dass ein Jurist da berechtigte Fragen hat, war mir klar, aber die sollten sie nicht mir stellen.

Ines Anioli wollte sich auf RTL-Anfrage zu dem neuen Buch von Alexander Stevens und seinen Behauptungen nicht äußern.