Er fuhr gut 300 Stundenkilometer schnell
Bewährungsstrafe für Fahrer: Gina (✝18) starb bei Raserunfall mit McLaren

Im März 2019 starb die damals 18 Jahre alte Gina bei einem schweren Unfall auf der A52 in Essen. Als Beifahrerin saß sie im Sportwagen eines Bekannten. Der verlor bei einer Geschwindigkeit zwischen 286 und 314 Stundenkilometern auf der Autobahn die Kontrolle über den McLaren. Das Auto schleuderte von der Fahrbahn und prallte gegen einen Baum. Der junge Mann aus reichem Elternhaus wurde am Montag zu einem Jahr und zwei Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem muss er zwei Jahre den Führerschein abgeben und 500 Arbeitsstunden leisten.
Mutter: „Meine Tochter vermisse ich jeden Tag“
„Meine Tochter vermisse ich jeden Tag“, sagte Ginas Mutter Claudia Pfeiffer vor Prozessbeginn. „Wenn ich die Augen öffne denke ich an sie“, erklärt Claudia Pfeiffer, und auch bevor sie abends in einen unruhigen Schlaf falle, wäre der letzte Gedanke immer an ihre Tochter. Die Mutter kannte den Bekannten ihrer Tochter nicht, sie sah ihn am Montag vor Gericht zum ersten Mal.
Weil die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der jungen Mann Gina nicht töten wollte, stand er wegen fahrlässiger Tötung in Essen vor Gericht. Das Strafgesetzbuch sieht im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Die Staatsanwaltschaft forderte eine 14-monatige Bewährungsstrafe. Der Verteidiger des Mannes sprach sich für eine Geldstrafe aus.
Angeklagter spricht Ginas Eltern in der Verhandlung an
„Ihm tut das Ganze natürlich unendlich leid“, erklärte Roland Rautenberger, der Verteidiger des Angeklagten. „Aber was geschehen ist, ist geschehen. Er würde es gerne rückgängig machen, aber das geht natürlich nicht.“
Vor Gericht wandte sich der Angeklagte dann auch an Ginas Eltern. Mit zitternden Händen und unter Tränen sagte er, dass er die Zeit zurückdrehen würde, wenn er es könnte.
Hatte der Fahrer den McLaren nicht im Griff?

Der Unfall geschah in einem Autobahnabschnitt im Essener Süden, in dem es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Der Fahrer soll es nach einer unbeabsichtigten Lenkbewegung nicht mehr geschafft haben, den 570 PS starken Wagen wieder in den Griff zu bekommen, weil er durch die hohe Geschwindigkeit überfordert gewesen sein soll. Der Nebenklage-Anwalt warf dem Fahrer vor, sich überschätzt zu haben. Er habe das Auto erst für ein paar Tage gefahren, als der Unfall passierte.