Urteil im Prozess um mutmaßliches Autorennen in Hamburg

Bruder starb bei Unfall auf Köhlbrandbrücke - Angeklagter Diyar C. muss Geldstrafe zahlen

16.08.2022, Hamburg: Die zwei Angeklagten und weitere Prozessbeteiligte sind zu Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht Harburg im Gerichtssaal zu sehen. Im Prozess um ein tödliches Autorennen über die Hamburger Köhlbrandbrücke will das Amtsgericht Harburg am Dienstag sein Urteil verkünden. Foto: Christian Charisius/dpa Pool/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Am Dienstag ist das Urteil im Prozess um den tödlichen Unfall auf der Köhlbrandbrücke 2019 in Hamburg gefallen.
chc sei, dpa, Christian Charisius
von Florent Gallet und Nicole Ide

Sein Bruder neben ihm erleidet tödliche Verletzungen, als der damals 22-jährige Diyar C. mit seinem Audi im Jahr 2019 gegen einen Lastwagen prallt. Ermittler vermuten, dass er sich ein illegales Rennen mit dem 29 Jahre alten BMW-Fahrer Yasin S. geliefert hat. Am Dienstag (16.08.2022) hat ein Gericht in Hamburg das Urteil gegen die beiden Männer gefällt.

Urteil: Geldstrafe und Freispruch

„Ganz erheblich strafmildernd fällt aus, dass er für den Tod seines eigenen Bruders verantwortlich ist“, begründete der Richter am Amtsgericht Harburg das Urteil. Der angeklagte Diyar C. muss eine Geldstrafe von 7.200 Euro wegen fahrlässiger Tötung zahlen.

Der ebenfalls angeklagte Yasin S. wurde freigesprochen und erhält eine Entschädigung für den Entzug seines Wagens. Das Gericht war nicht davon überzeugt, dass die beiden Männer sich in einem Autorennen gemessen hätten. Beide erhalten nun ihre Führerscheine zurück. Sie nahmen das Urteil regungslos auf.

100 km/h zu schnell auf Köhlbrandbrücke

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In diesem Wrack wird der Bruder des Angeklagten eingequetscht und tödlich verletzt. Er stirbt noch am Unfallort.
deutsche presse agentur

Die Angeklagten Diyar C. und Yasin S. sollen am 25. März 2019 mit 70 bis 100 Stundenkilometern über die Finkenwerder Straße zur Köhlbrandbrücke gefahren sein, bei Abständen von nur 1,5 bis 2 Metern. In einer Linkskurve sei dann der damals 22-Jährige mit seinem Auto bei 138 bis 164 Stundenkilometern ins Schleudern geraten und mit einem Lastwagen kollidiert, heißt es in der Anklage. Die Tachonadel sei bei 135 km/h eingefroren, bestätigte damals Timo Zill von der Polizei in Hamburg in einem RTL-Interview. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Brücke beträgt nur 60 Stundenkilometer. Sein älterer Bruder auf dem Beifahrersitz stirbt noch am Unfallort.

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Angeklagter hat Posttraumatische Belastungsstörung

Der Angeklagte müsse sein ganzes Leben unter der Tat leiden, egal, wie der Prozess ausgeht, sagt Stefanie Martens, die Verteidigerin des Angeklagten vor dem Urteil im Prozess am Amtsgericht Harburg. Außerdem sei ihr Mandant aufgrund einer Posttraumatischen Belastungsstörung immer noch in Behandlung und konnte über ein Jahr nicht arbeiten. Die Verteidigerin forderte deshalb eine geringe Geldstrafe und die Herausgabe des Führerscheins. „Ich schließe mich meiner Anwältin an“, ergänzte der Angeklagte leise und wollte weiter nichts hinzufügen. Starr blickt der Angeklagte im Prozessverlauf in die Ferne und zeigt keine Emotionen. Der mitangeklagte 29-Jährige wirkt dagegen abwesend und fast gelangweilt.

Staatsanwaltschaft hatte Haft für den Audi-Fahrer gefordert

Vor der Urteilsverkündung hatte die Staatsanwaltschaft für den heute 25-Jährigen acht Monate Haft auf Bewährung beantragt. Der Angeklagte habe sich der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge schuldig gemacht. Der beteiligte 29-Jährige BMW-Fahrer sollte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60 Euro zahlen. Die Autos und Führerscheine von beiden Angeklagten sollten einbehalten werden. Der Verteidiger des 29-Jährigen plädierte auf Freispruch. (mit dpa)