Prozess in Wuppertal

Streit wegen Papageienbuch

Eine Kritikerin des Buches soll ein Exemplar vor laufender Kamera verbrannt und dabei behauptet haben, es enthalte mehr als 7.000 Fehler. Die Autorin des Buches verklagte sie daraufhin auf Unterlassung und Zahlung von 453,87 Euro (Anwaltskosten), weil das im Internet verbreitete Video dem Buchverkauf geschadet habe. Laut der Richterin ist eine Bücherverbrennung zwar eine „fragwürdige Form der Kritikäußerung“, könnte aber von der Meinungsfreiheit dennoch gedeckt sein. Zudem sei fraglich, ob die Beklagte tatsächlich für die Verbreitung des Videos verantwortlich sei und ob Wiederholungsgefahr bestehe. Die Papageienliebhaberin und Buchkritikerin hatte argumentiert, sie habe das Verbrennen des Buches in einem Feuerkorb nicht gefilmt und das Video auch nicht im Internet veröffentlicht. Das Verbrennen des Buches und die Behauptung der Fehler aber gibt sie zu. Verhandlungen über einen Vergleich scheiterten. Die Richterin will am 22. Oktober verkünden, ob sie die Klage abweist. Dann müsste die Buchautorin die Gerichtskosten bezahlen.