Angeklagter äußert sich bei Prozessauftakt
Vergiftete Zimtschnecke: Mann (39) wegen versuchten Mordes an Ehefrau und Schwiegermutter vor Gericht

Mit einer vergifteten Zimtschnecke hat ein Mann nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft versucht, seine Ehefrau zu töten. Nicht nur seine von ihm getrennt lebende Frau sei durch das selbstgebackene Essen schwer verletzt worden – auch seine Schwiegermutter überlebte einen Biss in die Zimtschnecke nur knapp. Vor Gericht äußerte sich der Angeklagte am Donnerstag zu den Vorwürfen.
Frau muss mit Rettungswagen in Krankenhaus
Der 39-jährige IT-Spezialist aus Erlangen muss sich am Landgericht Nürnberg-Fürth wegen versuchten Mordes verantworten. Er sitzt bereits seit seiner Festnahme im November 2020 in Untersuchungshaft.
Der Mann habe am 4. November 2020 Zimtschnecken selbst gebacken und die Füllung mit einer hohen Dosis des Beruhigungsmittels Etizolam versetzt, erklärte Gerichtssprecher Friedrich Weitner gegenüber RTL. Das Gebäck habe er später zu einer verabredeten Aussprache mit seiner von ihm getrennt lebenden Frau gebracht, die von der Schnecke probierte. Die Folge: Sie musste noch am selben Tag mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden.
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen zweifach versuchten Mordes

„Tragischerweise kam zwei Tage später noch die Mutter der Frau, fand auch noch Reste der Zimtschnecke, kostete davon, musste ebenfalls stationär behandelt und sogar intubiert werden“, so Weitner. Die Staatsanwaltschaft habe deswegen die Anklage wegen zweifach versuchten Mordes erhoben.
Angeklagter äußert sich vor Gericht zum Motiv
Vor Gericht äußerte sich der Angeklagte in einer schriftlichen Einlassung zu den Vorwürfen: „Er sagt, er wollte die Frau nur zum Schlafen bringen, damit er sein Kind länger behalten könne“, so Weitner im RTL-Interview. Der Verteidiger des Angeklagten bestätigte dies auf RTL-Anfrage: „Hintergrund war natürlich eine Beziehungsstreitigkeit. Eine Beziehung, die auseinandergegangen ist und einhergehend: Wer hat jetzt die Sorge für den Sohn?“
Das Gericht muss nun mit Hilfe von Zeugen und Sachverständigen die Tat rechtlich einordnen, um abschließend das Strafmaß zu bestimmen.
(dpa/nfi)