Angeklagter: "Ich bereue es, ich schäme mich"
31-Jähriger auf Parkbank erschossen - mitten in Kieler Wohngebiet
Vor knapp neun Monaten wird ein 31 Jahre alter Mann in Kiel-Gaarden erschossen, während er auf einer öffentlichen Parkbank in einer dicht besiedelten Wohngegend in Kiel sitzt. Mehrmals soll der Angeklagte damals auf sein Opfer, das trotz sofort eingeleiteter Wiederbelebungsversuche im Krankenhaus verstirbt, geschossen haben. Am Montag (6. März) beginnt der Prozess vor dem Landgericht Kiel. Gleich zu Beginn der Verhandlung äußert sich der Angeklagte zu der Tat.
Angeklagter kannte das Opfer
„Es tut mir leid, ich bereue es, ich schäme mich, ich habe ihn gekannt und ich wollte nicht, dass es soweit kommt“, sagt der Angeklagte Fisnik H. gleich zu Beginn des Prozesses und räumt somit die Tat ein. Er habe die Waffe dabei gehabt, um dem Opfer Angst einzujagen, doch dann sei die Situation eskaliert. Nach eigenen Angaben schießt der damals 23-Jährige vier Mal, einmal davon in den Boden. Nach dem letzten Schuss sei er dann geflohen.
Ein Mord als Rache für eine Ohrfeige?
Der Tat vorangegangen ist ein Streit zwischen dem Bruder des Angeklagten und dem späteren Opfer Mustafa A. (31). Demnach soll Mustafa A. den kleinen Bruder des mutmaßlichen Täters geohrfeigt haben. Vor der Bank im Gustav-Schatz-Hof soll der Angeklagte den 31-Jährigen auf diesen Streit angesprochen und dann geschossen haben. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass er da bereits den Beschluss fasst, den Mann zu töten. Als er dann vor ihm steht, schießt der Angeklagte angeblich aus einer Entfernung von ein bis zwei Metern.
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Angeklagter flüchtet aus Kiel nach Gelsenkirchen
Nur wenige Tage nach der Tat fahndet die Polizei öffentlich nach dem jungen Mann. Fisnki H. ist dringend tatverdächtig. Die Staatsanwaltschaft setzt eine Belohnung von 3000 Euro aus, für Hinweise, die zur seiner Ergreifung führen. Intensive Ermittlungen führen die Beamten schließlich nach Gelsenkirchen, wo er fast zwei Wochen nach der Tat von einem Sondereinsatzkommando überwältigt und festgenommen werden kann. Bis zum April sind noch neun weitere Verhandlungstage angesetzt. Neben 18 Zeugen wird vor Gericht auch ein psychiatrisches und rechtsmedizinisches Gutachten zu hören sein. (adr)