Beiträge werden steigen
Bundestag beschließt umstrittene Pflegeversicherung: Für wen wird es teurer? Wer bekommt mehr Geld?
Die Pflege wird seit Jahren teurer und teurer, Millionen Familien leiden darunter!
Die Regierung will jetzt mit einem Gesetz an mehreren Stellen gegensteuern - allerdings gibt es weiter Kritik. Was wird sich für Pflegende, aber auch für alle, die in die Pflegeversicherung einzahlen, ändern? Der Überblick!
Pflegebedürftige bekommen mehr Geld - Beiträge zur Versicherung steigen
Abstimmung heute im Bundestag, mit 377 Stimmen gegen 275 Stimmen bei zwei Enthaltungen wird die umstrittene Pflegereform in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen.
Auf der einen Seite stehen angesichts stark steigender Kosten Entlastungen für Pflegebedürftige von 2024 an. Auf der anderen Seite heißt es: Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen! Zum 1. Juli zahlen dann alle einen höheren Beitrag. Ausnahme: Familien mit mehreren jüngeren Kindern.
Lese-Tipp: Wie viel teurer wird die Pflegeversicherung für SIE? Hier nachlesen!
Die Regierungsfraktionen hatten zuletzt noch Nachbesserungen vereinbart, die pflegenden Angehörigen zu Hause zugutekommen sollen. Sozialverbänden, Pflegekassen und Opposition reichen die Pläne allerdings nicht. Die Reform soll die Pflege vorerst bis 2025 finanziell absichern und dafür jährlich 6,6 Milliarden Euro mehr mobilisieren, wie Lauterbach deutlich gemacht hat.
Ein Überblick über Kernpunkte:
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Pflege zu Hause
Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld soll zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent steigen, genauso wie die Beträge für Sachleistungen. Pflegegeld soll Pflegebedürftige unterstützen, die nicht in Einrichtungen leben. Sie können es frei nutzen, etwa für Betreuung.
Je nach Pflegegrad sind es zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Zu Hause gepflegt werden rund vier Millionen Menschen.
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Pflege im Heim
Anfang 2022 eingeführte Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner sollen zum 1. Januar 2024 erhöht werden.
- Den Eigenanteil für die reine Pflege soll das im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher 5 Prozent drücken,
- im zweiten Jahr um 30 statt 25 Prozent,
- im dritten um 50 statt 45 Prozent
- und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent.
Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.
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Beiträge steigen für Kinderlose, Familien mit Kindern profitieren
Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 Prozent des Bruttolohns bei Familien mit Kindern, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Doch das reicht nicht. Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss mehr danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht.
Alles in allem soll der Beitrag für Kinderlose damit auf 4 Prozent steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von nun 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent herauf.
Konkret soll der Pflegebeitrag für größere Familien für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlicher gesenkt werden - und zwar schrittweise je Kind. Je mehr Kinder in der Familie sind, desto geringer wird der Beitrag.
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Jahresbudget für pflegende Angehörige
Kommen soll nun doch auch ein flexibel nutzbares Budget mit Entlastungen für pflegende Angehörige. Darin sollen Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gebündelt werden - also, dass die Pflege gesichert ist, wenn Angehörige es nicht machen können.
Ab 1. Juli 2025 sollen so jährlich 3.539 Euro nutzbar sein. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 soll das Budget schon ab 1. Januar 2024 mit 3.386 Euro zur Verfügung stehen und bis Juli 2025 dann ebenfalls auf 3539 Euro anwachsen.
Dynamisierung in zwei Stufen
Vorgesehen sind auch zwei Stufen, um alle Geld- und Sachleistungen weiter zu erhöhen.
- Zum 1. Januar 2025 soll nun ein Plus von 4,5 Prozent statt zunächst gedachter 5 Prozent kommen - im Gegenzug zum noch aufgenommenen Budget.
- Zum 1. Januar 2028 sollen die Leistungen angelehnt an die Inflationsrate der drei Vorjahre steigen.
(dpa/eku)
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