Pflegegeld, Pflegestufen und Co. - DAS steht Ihnen bei häuslicher Pflege zu

Die meisten pflegenden Angehörigen kennen die zusätzlichen Unterstützungsangebote der gesetzlichen Pflegeversicherung. Genutzt werden sie aber häufig nur von einer Minderheit. Das ergibt eine aktuelle Befragung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK unter 1.000 pflegenden Angehörigen im Rahmen des Pflege-Reports 2016. Gleichzeitig sagt jeder vierte Pflegehaushalt, der weder Pflegedienst noch Tagespflege oder Kurz- und Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, dass er genau diese Leistungen eigentlich benötige. Wir sagen Ihnen genau, worauf Sie wann Anspruch haben.

Pflegebedürftige können Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen. Wie viel das ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel, wie pflegebedürftig die Person ist, oder ob die Angehörigen selber pflegen oder eine Heimversorgung ansteht.

Ansprechpartner für Leistungen aus der Pflegeversicherung ist immer die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Er oder sie muss die Leistungen auch selber beantragen. Wenn der Pflegebedürftige das nicht mehr selber kann ist es wichtig, dass Angehörige (oder aber auch Freunde oder der Arzt) eine ehrenamtliche Betreuung (früher Vormundschaft) beim Amtsgericht beantragen. Dann können auch sie im Namen des zu Pflegenden die Pflegestufe beantragen. Der Antrag ist in der Regel wenig kompliziert. Meist reicht ein formloses Schreiben. Rufen Sie einfach vorher bei der Pflegekasse an, wie es dort gehandhabt wird.

Für die Höhe des Geldes sind die sogenannten Pflegestufen relevant. Es gibt insgesamt drei Pflegestufen. Wer in welche eingeordnet wird, entscheidet die Pflegekasse aufgrund des Gutachtens des MDK, also dem Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Bei seinem Besuch ermittelt der Gutachter den minutengenauen Hilfebedarf des Menschen. Die Pflegesachverständige Manuela Raiss empfiehlt, sich auf den Besuch des MDKs gründlich vorzubereiten, und zwar mit Hilfe eines Pflegetagebuchs.

Mehr Unterstützung bei Härtefällen

Wenn Angehörige oder Nachbarn oder Freunde den Pflegebedürftigen zu Hause pflegen, bekommt der Pflegebedürftige Pflegegeld. Das kann er seinen Helfern dann zukommen lassen. Im Moment sind das pro Monat zwischen 244 Euro (Pflegestufe 1) und 728 Euro (Pflegestufe 3). "Grundsätzlich wird Pflegegeld nur bei häuslicher Pflege gezahlt. Manche Pflegebedürftige werden jedoch stationär in einem Pflegeheim und - beispielsweise am Wochenende oder in den Ferien - zu Hause betreut. In diesem Fall zahlt die Pflegeversicherung für jeden Tag der häuslichen Pflege anteilig Pflegegeld unter Anrechnung der Leistungen des stationären Pflege", sagt Gabriele Baron von der Techniker-Krankenkasse. Die Sätze aus der Pflegeversicherung gelten für alle Kassen gleichermaßen.

Übernimmt ein Pflegedienst die Pflege oder einen Teil der Pflege, können Pflegesachleistungen beantragt werden. Hier gibt es derzeit zwischen 468 Euro (Pflegestufe 1) bis 1.612 Euro (Pflegestufe 3). In besonderen Fällen, sogenannten Härtefällen mit hohem Pflegebedarf, kann der Pflegebedürftige 2.000 Euro bekommen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Pflegebedürftige Krebs im Endstadium hat und rund um die Uhr von mehreren Pflegekräften zeitgleich gepflegt werden muss.

Pflegegeld und Sachleistungen sind nicht die einzige Unterstützung auf die Pflegebedürftige und deren Angehörige haben. Im Video verrät unser Experte, wie Betroffene weitere Hilfestellungen in Anspruch nehmen können.