Öffnungszeiten an OsternWann haben welche Geschäfte geöffnet?

Bei den letzten Corona-Beschlüssen spielte Ostern eine ganz besondere Rolle: Deutschland sollte eine Ruhepause bekommen, damit die Corona-Verbreitung weiter eingedämmt wird. Gründonnerstag sollte wie ein Feiertag behandelt werden, am Karsamstag sollten nur Lebensmittelhändler öffnen dürfen. Weil es aber heftige Kritik vor allem aus der Wirtschaft gab, musste Kanzlerin Angela Merkel von dem Vorhaben abrücken. Doch das ganze Durcheinander hat bei vielen Verbrauchern zur Verunsicherung geführt. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Öffnungszeiten an den Ostertagen.
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Einkaufen vor Ostern: Aldi, Lidl, Rewe, Edeka oder Kaufland erweitern Öffnungszeiten
Gerade während der Corona-Pandemie ist es wichtig, ausreichend Abstand zu halten. Um den Einkauf zu entzerren, weiten Filialen von Aldi Süd und Nord, Lidl, Rewe, Edeka, Kaufland oder Real vereinzelt die Öffnungszeiten am Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) aus. Dann können Kunden bereits ab 7 Uhr statt 7.30 Uhr oder 8.00 Uhr die Märkte betreten. Da jeder Standort selbst über die Öffnungszeiten entscheiden kann, sollte man sich im Internet informieren oder vorher im Geschäft selbst nachfragen.
Um lange Wartezeiten und Schlange zu vermeiden, sollte man nicht in den Spitzenzeiten einkaufen gehen. Das sind der Mittwoch von 18 Uhr bis 20 Uhr und der Gründonnerstag von 16 Uhr bis 20 Uhr. Auch sollte man nicht mit der ganzen Familie einkaufen gehen, sondern allein.
Öffnungszeiten Gründonnerstag 1. April
Der Gründonnerstag ist der Tag vor dem Karfreitag und zählt zu den drei Kartagen (hinzu kommt noch der Karsamstag). In der Kirche hat der Gründonnerstag einen hohen Stellenwert, da es der Tag des letzten Abendmahls ist. Trotzdem ist er kein offizieller Feiertag, sondern ein ganz normaler Werktag. Das bedeutet, dass in allen Geschäften die normalen Öffnungszeiten gelten.
Supermärkte und Discounter: normale Öffnungszeiten
Bäckereien, Blumenläden, Kioske und Tankstellen: normale Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Karfreitag 2. April
Der Karfreitag gehört in Deutschland zu den "stillen Feiertagen". Dadurch ist der Karfreitag in den meisten Bundesländern besonders geschützt. An diesem Tag gilt nicht nur das an Sonn- und Feiertagen übliche Arbeitsverbot, auch sind sportliche Veranstaltungen, gewerbliche Ausstellungen, musikalische und unterhaltende Darbietungen sowie der Betrieb von Spielhallen untersagt. Dies gilt für den gesamten Karfreitag bis einschließlich 6 Uhr am Samstagmorgen.
Seit ein paar Jahren gibt es in den meisten Bundesländern Sondergenehmigungen. So dürfen in Bayern Bäcker für drei Stunden öffnen, in Nordrhein-Westfalen fünf Stunden.
Supermärkte und Discounter: geschlossen
Bäckereien, Blumenläden, Kioske und Tankstellen: mit Sondergenehmigung Öffnungszeiten wie an Feiertagen
Öffnungszeiten Karsamstag 3. April
Der Karsamstag ist nach dem Gründonnerstag und Karfreitag der letzte der drei Kartage. Auch er ist kein Feiertag, sondern ein ganz normaler Werktag. In allen Geschäften gelten auch hier die normalen Öffnungszeiten.
Supermärkte, Discounter: normale Öffnungszeiten
Bäckereien, Blumenläden, Kioske und Tankstellen: normale Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Ostersonntag 4. April
Am Ostersonntag wird die Auferstehung gefeiert. Im Gegensatz zu Karfreitag ist der Ostersonntag kein stiller Feiertag. Wie an allen Sonn- und Feiertagen bleiben die Geschäfte zu. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Bäckereien und Blumenläden.
Supermärkte und Discounter: geschlossen
Bäckereien, Blumenläden, Kioske und Tankstellen: mit Sondergenehmigung Öffnungszeiten wie an Feiertagen
Öffnungszeiten Ostermontag 5. April
Der Ostermontag ist in ganz Deutschland ebenfalls ein gesetzlicher Feiertag. In einigen Bundesländern müssen aber auch die Bäcker schließen. So gilt zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen die Regel: Wenn zwei Feiertage aufeinander folgen, dürfen Bäcker nur am ersten der beiden Feiertage öffnen, in diesem Fall also an Ostersonntag. Dies gilt unter anderem auch an Pfingsten und Weihnachten. In Niedersachsen gibt es diese Regel nicht, hier dürfen die Bäcker wie an Ostersonntag für fünf Stunden öffnen.
Supermärkte und Discounter: geschlossen
Bäckereien, Blumenläden: teilweise geschlossen
Bundesland | Gründonnerstag 01.04.2021 | Karfreitag 02.04.2021 | Karsamstag 03.04.2021 | Ostersonntag 04.04.2021 | Ostermontag 05.04.2021 |
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Baden-Württemberg | 0-24 Uhr | geschlossen | 0-24 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Bayern | 6-20 Uhr | geschlossen | 6-20 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Berlin | 0-24 Uhr | geschlossen | 0-24 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Brandenburg | 0-24 Uhr | geschlossen | 0-24 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Bremen | 0-24 Uhr | geschlossen | 0-24 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Hamburg | 0-24 Uhr | geschlossen | 0-24 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Hessen | geschlossen | 0-24 Uhr | geschlossen | geschlossen | |
Mecklenburg-Vorpommern | 0-24 Uhr | geschlossen | 0-22 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Niedersachsen | 0-24 Uhr | geschlossen | 0-24 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Nordrhein-Westfalen | 0-24 Uhr | geschlossen | 0-24 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Rheinland-Pfalz | 6-22 Uhr | geschlossen | 6-22 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Saarland | 6-20 Uhr | geschlossen | 6-20 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Sachsen | 6-22 Uhr | geschlossen | 6-22 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Sachsen-Anhalt | 0-24 Uhr | geschlossen | 0-20 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Schleswig-Holstein | 0-24 Uhr | geschlossen | 0-24 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Thüringen | 0-24 Uhr | geschlossen | 0-20 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Ausnahmen für Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen an Bahnhöfen und Flughäfen
Apotheken dürfen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich öffnen. Verkaufen dürfen sie dann Arznei-, Krankenpflege-, Säuglingspflege- und Säuglingsnährmittel, hygienische Artikel sowie Desinfektionsmittel. Die Apothekerkammern regelt in den jeweiligen Bundesländern, dass abwechselnd ein Teil der Apotheken geschlossen bleiben muss.
Tankstellen können ebenfalls auch an Sonn- und Feiertagen ganztägig öffnen. Erlaubt ist der Verkauf von Ersatzteilen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft sowie von Betriebsstoffen und Reisebedarf. Zum Reisebedarf zählen Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikeln, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringen Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleinen Mengen.
Verkaufsstellen auf Flughäfen und Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs ist eine ganztägige Öffnung für den Verkauf von Reisebedarf gestattet. Vereinzelt gibt es Einschränkungen, so dürfen in Nordrhein-Westfalen an Heiligabend die Bahnhöfsläden bis 17.00 Uhr geöffnet bleiben.