Sport-Historiker klärt auf
Athleten-Protest bei Olympia - was ist erlaubt?
Die Erinnerungen an das Regenbogen-Gate in München bei der Europameisterschaft sind noch frisch. Die explizit politische Botschaft war dem Europäischen Fußballverband UEFA ein Dorn im Auge, die Funktionäre untersagten der Stadt München die Erleuchtung des Stadions in bunten Farben vor dem deutschen Spiel gegen Ungarn. Die Empörung war groß. Doch wie ist die Lage eigentlich bei Olympia? Im RTL-Interview erklärt der Kölner Sporthistoriker Ansgar Molzberger, wie politischer Protest bei den Spielen offiziell geregelt ist und inwiefern die Geister-Spiele mit Abstand und ohne Fans überhaupt dem Geist der Olympischen Spiele gerecht werden.
Politische Statements in gewissem Rahmen möglich
Generell gilt: Die Sportlerinnen und Sportler dürfen eingeschränkt politische Statements von sich geben. Erlaubt ist diese Meinungsäußerung bei Pressekonferenzen und Interviews mit Medien und Social-Media-Kanälen. Einschränkung: Sie müssen im „Einklang mit den Grundprinzipien der Olympischen Bewegung stehen“ und nicht „direkt oder indirekt gegen Personen, Länder, Organisationen und/oder deren Würde gerichtet und nicht störend“ sein. Ausgenommen davon sind aber die Siegerehrungen der Athletinnen und Athleten.
In den ersten Tagen gab es schon einige Fälle von vielfältigen Botschaften oder Protest-Bekundungen: Die deutsche Hockey-Kapitänin Nike Lorenz läuft als Zeichen für Vielfalt mit einer Regenbogenstutze auf. Die Fußballteams der USA und Großbritannien knieten vor Anpfiff nieder. Nach der politisierten Fußball-EM sind auch die Sommerspiele in Tokio auf dem Weg, politisch zu werden. (lde/msc)