Das gilt auch für Urlauber

Österreich greift knallhart durch: Raser verlieren jetzt ihr Auto

AUT, 2011-05-20, Featurefoto für Raser und Geschwindigkeitsübertretung; im Bild (v.l.n.r.): Frontradar auf der Inntalautobahn (A 12) in Fahrtrichtung Kufstein kurz vor Innsbruck; Foto: Roland Mühlanger - 20110520_PD0159 || Mindestpreis 20 Euro
Raser müssen in Österreich seit dem 1. März mit drakonischen Strafen rechnen.
imageBROKER | Roland Mühlanger, picture alliance

Wer auf den Straßen Österreichs rast, riskiert ab heute den Verlust seines Fahrzeugs.
Bei welchen Tempoverstößen auch deutsche Autofahrer mit harten Strafen rechnen müssen, erklären wir hier.
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Beschlagnahme des Fahrzeugs

Österreich verschärft die Strafen für Raser ab dem 1. März. Bei extremen Geschwindigkeitsverstößen kann nun auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Der ADAC weist darauf hin, dass die neuen Maßnahmen auch für deutsche Autofahrer gelten.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts kann fortan das Fahrzeug an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmt werden.

Wird man sogar mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerorts erwischt, kann das Auto dauerhaft eingezogen und versteigert werden.

Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und endgültige Abnahme schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, ist nur die vorläufige Beschlagnahme zulässig.

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Bis zu 7.500 Euro Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Wie der ADAC weiter berichtet, steigt zum 1. März auch die Geldbuße für Überschreitungen innerorts um mehr als 60 km/h oder mehr als 70 km/h außerorts drastisch.

Maximal 7.500 statt wie bisher 5.000 Euro können jetzt fällig werden. Die maximale Geldbuße von 7500 Euro ist in der Regel aber nur bei sehr schweren Fällen wie bei illegalen Autorennen oder bei Wiederholungstätern zu befürchten. Auch davon sind ausländische Autofahrer und Autofahrerinnen betroffen.

Wird ein deutscher Raser oder eine Raserin in Österreich erwischt, sollte er bzw. sie umgehend bezahlen, empfiehlt der ADAC. Denn Bußgelder können europaweit vollstreckt werden.

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Autoraser: Wie die rechtliche Lage in Deutschland aussieht

Im Vergleich zu den Österreichern kommen Raser in Deutschland noch recht günstig davon. Bei Tempoüberschreitungen von mehr als 70 km/h werden „nur“ 800 Euro fällig. Allerdings können die Gerichte auch höhere Strafen vergeben, wenn es sich zum Beispiel um einen Straftatbestand handelt.

Außerdem kann laut ADAC in Deutschland Teilnehmern von illegalen Autorennen das Auto entzogen werden. Das gelte auch für sogenannte Einzelraser, wenn die den Straftatbestand des „Rennens gegen sich selbst" erfüllen.

So wurde das Auto eines 34-Jährigen beschlagnahmt, der Mitte März 2023 mit bis zu 260 Kilometern pro Stunde auf der A63 von Nieder-Olm in Richtung Mainz unterwegs war und auf Teilen der Strecke um fast 140 Stundenkilometer schneller fuhr als erlaubt. Vom Gericht erhielt er dafür die Quittung: Der Raser musste 2.500 Euro zahlen und seinen Führerschein für mehrere Monate abgeben.

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Auch Fahrzeuge, die für ein Rennen verwendet werden, jedoch nicht dem Raser gehören, können im Einzelfall eingezogen werden.

Wird in Deutschland ein Auto eingezogen, dann wird es Eigentum des Staates. In der Regel wird es dann öffentlich versteigert. (dpa/adac/aze)