Wer darf ab wann die Corona-Impfung erhalten?

Niedersachsen startet Terminvergabe für Prioritätsgruppe 3

30.04.2021, Niedersachsen, Hannover: Stephan Weil (r, SPD), Ministerpräsident Niedersachsen, wird von Rettungsassistent Joachim Gerhardy bei seinem seinem Impftermin im Impfzentrum auf dem Messgelände Hannover mit dem Impfstoff AstraZeneca gegen das Corona-Virus geimpft. Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Niedersachsens Landesvater Stephan Weil ist bereits geimpft. Nach und nach soll die Terminvergabe nun für weitere Bevölkerungsgruppen geöffnet werden.
jst, dpa, Julian Stratenschulte

Das Land Niedersachsen öffnet im Laufe des Monats Mai die Terminvergabe zur Coronaimpfung für Personen aus der Prioritätsgruppe 3. Dabei geht das Bundesland in drei Öffnungsschritten vor. Hier erfahren Sie, wer sich ab wann einen Termin holen darf.

Ab dem 10. Mai geht es los

Ab Montag (10. Mai) um 8 Uhr können sich demnach alle Niedersachsen für eine Impfung anmelden, die älter sind als 60 Jahre oder unter bestimmten Vorerkrankungen wie zum Beispiel Rheuma oder Asthma leiden. Eine genaue Auflistung finden Sie hier. Darüber hinaus sind bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen sowie Personen, die aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus haben, impfberechtigt. Die Anmeldung erfolgt für die Impfzentren entweder über das Internet oder telefonisch unter 0800 9988665. Beim Hausarzt haben Sie ebenfalls die Chance auf einen Termin. Den Nachweis über die Impfberechtigung erhalten die Personen von ihrem Arzt.

Am 17. Mai geht es weiter

Eine Woche später (17. Mai) folgen dann Beschäftigte aus dem Lebensmitteleinzelhandel und Mitglieder von Verfassungsorganen. Auch Mitarbeiter von zum Beispiel Polizei, Zoll und Justiz sowie Medienvertreter sind dann impfberechtigt. In diesem Fall hat der Arbeitgeber die Aufgabe, den Nachweis über die Impfberechtigung auszustellen. Diese finden Sie hier.

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Letzter Öffnungsschritt am 31. Mai

Wiederum zwei Wochen später (31. Mai) folgt der dritte und letzte Öffnungsschritt, bevor die Impfpriorisierung vollständig aufgehoben werden soll. Ab dann dürfen sich an Hochschulen beschäftigte Personen und Wahlhelfer sowie Personen aus medizinischen Einrichtungen ohne Patientenbezug wie zum Beispiel Labore anmelden. Ebenfalls zu dieser Gruppe gehören beispielsweise Apotheker, Bestatter sowie Beschäftigte aus dem Transport- und Verkehrswesen. Auch hier ist der Arbeitgeber aufgefordert, die Bescheinigung für die Personen auszustellen.

Niedersachsen müssen mit Wartezeit auf Termin rechnen

Doch leider bedeutet die Öffnung für die weiteren Gruppen nicht, dass jeder in naher Zukunft mit einem Impftermin rechnen kann: „Derzeit stehen noch mehr als 500.000 Niedersächsinnen und Niedersachsen auf der Warteliste für einen Impftermin. Leider haben wir noch immer nicht so viel Impfstoff zur Verfügung, dass wir allen Impfberechtigten auch sofort ein Impfangebot machen können“, erklärte Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). Dennoch sei es nun an der Zeit die Terminvergabe auch für die Prioritätsgruppe drei zu öffnen, bevor die Priorisierung im Juni gänzlich aufgehoben werde.