Niedersachsen und Bremen bremsen FeierndeEndlich rein in die Clubs, aber Masken bleiben auf!

ARCHIV - 08.04.2020, Berlin: Eine Diskokugel dreht sich in einem Club und reflektiert das einfallende Licht der Scheinwerfer und Lampen. Clubs, Diskotheken, Bars - sie alle stehen in der Corona-Krise vor dem Abgrund. Die Aussichten auf eine baldige Öffnung sind gering. (zu dpa "Die Party ist vorbei: Clubs als Hotspots für das Coronavirus") Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
In Niedersachsen dürfen Clubs bei einer Inzidenz unter 35 wieder öffnen. Regelungen wie die Maskenpflicht bleiben aber weiterhin bestehen.

Ab einer Inzidenz von 35 dürfen in Niedersachsen Clubs wieder öffnen. Doch anders als bereis angekündigt, bleibt die Maskenpflicht auch auf der Tanzfläche bestehen. Das Land hatte nach Kritik einzelne Regelungen noch einmal angepasst.
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Flirt auf der Tanzfläche? Nur mit Maske!

In Niedersachsen sinken die Inzidenzwerte und viele hoffen auch bald den magischen Inzidenzwert von unter 35 zu erreichen. Denn dann dürfen Clubs, Bars und Diskotheken nach über einem Jahr Lockdown wieder öffnen und es kann wieder gefeiert werden.

Allerdings wird der Start in die erste Partysaison nach Corona anders aussehen als bisher angenommen: Ein Flirt auf der Tanzfläche könnte mit Maske ein wenig schwieriger ausfallen. Aber die muss trotz Cluböffnung auch weiter auf den niedersächsischen Tanzflächen getragen werden.

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Niedersachsen reagiert auf Kritik

Maskenpflicht auf der gesamten Tanzfläche: Abgenommen werden darf die Maske immerhin im Sitzen. Das Land hatte die erst seit Montag geltende Corona-Verordnung spontan geändert. Vorher hatte es viel Kritik am Lockerungsplan des Landes gegeben. Die Verhältnismäßigkeit von Regelungen bei Hochzeitsfeiern mit bis zu 100 negativ Getesteten im Vergleich zu Clubbesuchern ohne Masken wurde in Frage gestellt.

Lockerungen auch im Tourismus

Voraussetzung für das Öffnen der Clubs ist ein stabiler Inzidenzwert von unter 35. Und selbst dann darf nur mit maximal 50 Prozent der normalen Belegung im Club gefeiert werden. Außerdem gilt für alle Besucher eine Testpflicht.

Wer nach dem Feiern nicht mehr nach Hause fahren möchte (oder kann), darf immerhin problemlos über Nacht dem eigenen Bett fernbleiben. Ab dem Inzidenzwert 35 entfällt für Hotels, Ferienwohnungen und andere Quartiere die eintägige Wiederbelegungssperre. (dpa/ khe)