Neues UrteilFitnessstudios: Keine Vertragsverlängerungen wegen Lockdown

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Haben die vergangenen Fitnessstudio-Schließungen durch den Lockdown Auswirkungen auf die Vertragslaufzeit?
Westend61, imago images

von Ron Perduss
Fitnessstudios, die während des Lockdowns geschlossen hatten, dürfen die coronabedingte Schließzeit nicht hinten an die Vertragslaufzeit dran hängen. Das bestätigt nun ein neues Urteil des Landgerichts Würzburg. Was das für Sie bedeutet, erklärt unser RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss.

Studiobetreiber hängte Vertragslaufzeit einfach hinten dran

Viele von uns haben sich während der Pandemie geärgert, dass sie weiter ihre Beiträge fürs Fitnessstudio gezahlt haben, obwohl diese ja geschlossen hatten. Andere wiederum mussten während des Lockdowns zwar ihre Beiträge nicht zahlen – die Fitnessstudios hingen die Monate aber einfach hinten dran. So auch ein Studiobetreiber in Bayern.

Als ein Mitglied des Studios seinen Vertrag noch vor der Corona-Pandemie kündigte, teilte der Betreiber ihm später mit, dass sich der Vertrag aufgrund des Lockdowns um drei Monate verlängere. Dabei verwies das Fitnessstudio auf mehrere Gerichtsurteile - diese hatten aber gar nichts mit pandemiebedingten Schließungen zu tun!

Ziemlich irreführend, fand auch die Verbraucherzentrale, die den Fall schließlich vors Landgericht Würzburg brachte und dort Recht bekam. Die Vertragsverlängerung war unrechtmäßig.

Was bedeutet das für mich?

Die Rechtslage zum Thema „Fitnessstudio und Lockdown“ ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Egal ob Beitragszahlungen oder Vertragsverlängerungen – es gibt zahlreiche Urteile, die allesamt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Sollten auch Sie Ihren Vertrag gekündigt haben und der Betreiber hat die Vertragslaufzeit hinten dran gehangen, sollten Sie sich nicht einfach abspeisen lassen. Wenn Sie den Vertrag in der Form nicht weiterführen wollen, so empfehle ich Ihnen, das Studio erneut schriftlich zu kontaktieren: Bitten Sie um eine Auszahlung der zu viel gezahlten Beiträge und setzen Sie dem Anbieter eine Frist. Verweisen Sie auf das aktuelle Urteil des Landgericht Würzburg oder auf die anderen - zu Gunsten der Mitglieder - ergangenen Urteile, wie beispielsweise vom LG Osnabrück (09.07.2021).

Viele Betreiber dürften hier bereits einlenken. Doch, da es noch immer keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, müssten Sie ihre Forderungen im schlimmsten Fall vor Gericht durchsetzen. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, bleibt hier das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Hier sollten Sie also genau abwägen.