Neue Zahlen: Abschlagsfreie Rente mit 63 so beliebt wie nie!

Früher in Rente und das möglichst ohne Abzüge: Davon träumen Millionen Deutsche. Doch nicht immer ist das ohne Weiteres möglich. Seit 2014 gibt es aber ein Modell, mit dem man mit 63 Lebensjahren abschlagsfrei in Rente gehen kann. Und dieses Modell erfreut sich immer größerer Beliebtheit: Mittlerweile ist allein bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland fast jede dritte Rente, die im vergangenen Jahr beantragt wurde, der Ausstieg mit 63 ohne Abzüge - so viele wie noch nie.
Wer Anspruch hat, geht - Sie auch? Voting:
Die Möglichkeit zur abschlagsfreien Rente mit 63 war 2014 eingeführt worden. Die Regelung besagt: Wer mit 63 Jahren bereits 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann dann auch in den Ruhestand gehen. Normalerweise ist (ab Geburtsjahrgang 1964) in Deutschland eine Regelaltersgrenze erst mit 67 Lebensjahren erreicht. Wer früher geht, dem drohen Einbußen. Doch wer die Chance hat, auf die 63er-Regelung zuzugreifen, tut das normalerweise auch: Bei der DRV Rheinland waren es 39.053 Versicherte in besagtem Zeitraum. Wie sieht es bei Ihnen aus? Gehen Sie auch früher in Rente? Stimmen Sie jetzt ab ...
Mehr Männer als Frauen
Von der abschlagsfreien Rente mit 63 profitieren übrigens deutlich mehr Männer als Frauen. Nicht mal 25 Prozent der Anträge werden von Frauen gestellt. Das liegt daran, dass hier häufig nicht das Kriterium für den Einzahlungszeitraum über 45 Jahre erfüllt wurde. Allerdings wird auch bei der abschlagsfreien Rente mit 63 das Renteneintrittsalter stufenweise erhöht. Wer etwa 1964 oder später geboren wurde, kann dieses Rentenmodell erst ab dem 65. Geburtstag in Anspruch nehmen.
Was muss ich beim Thema Rente beachten?
Nach wie vor gilt: Wer Altersarmut vorbeugen möchte, kommt nicht umhin, privat vorzusorgen. Hier gibt es mehrere verschiedene Modelle von Riester- über Betriebs- bis Rürup-Rente. Außerdem sollte man noch folgende Dinge beachten:
1. Mütter und Väter, die zur Kindererziehung zu Hause bleiben, bekommen von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Ausgleich in Form von Entgeltpunkten. Als Berechnungsgrundlage dient der Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Alle Mütter bekommen diese Rentenpunkte gutgeschrieben.
2. In jedem Fall lohnt sich aber die individuelle Beratung durch einen unabhängigen Experten.
3. Heften Sie den so genannten "Rentenbescheid", den Sie per Brief bekommen, nicht einfach nur ab, sondern prüfen Sie ihn auf seine Richtigkeit: Sind im Versicherungsverlauf alle Versicherungszeiten erfasst? Wenn z.B. Kindererziehungszeiten oder Arbeitslosigkeit auf dem Rentenkonto fehlen, sollten Sie eine sogenannte Kontenklärung beantragen.


