Bundestag beschließt neue Corona-Regeln
So funktioniert die neue Krankenhaus-Inzidenz
Corona-Inzidenz wird Krankenhaus-Inzidenz
Je höher die Anzahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, desto drastischer die Einschränkungen. Dieser Satz galt nun fast 18 Monate. Nun hat der Bundestag sich auf einen neuen Wert geeinigt, der vor allem aufgrund der steigenden Impfquote die Lage in Deutschland besser abbilden soll.
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Hospitalisierungswert soll Impflage berücksichtigen
Der Bundestag hat am Dienstag entschieden, dass sich die Corona-Politik von Bund und Ländern künftig vor allem an der Zahl von Covid-Patienten in Krankenhäusern orientiert. Mit den Stimmen von Union und SPD wurde eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Demnach gilt künftig als Basis für mögliche Corona-Beschränkungen nicht mehr die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen. Stattdessen soll geschaut werden, wie hoch die Hospitalisierungs-Inzidenz liegt, die angibt, wie viele Patienten in den Kliniken je 100.000 Einwohner in sieben Tagen eingeliefert werden.
Mit der Neuerung will die Bundesregierung vor allem der steigenden Impfquote gerecht werden. Denn je mehr Menschen in Deutschland geimpft oder genesen sind, desto weniger erkranken schwer und müssen deshalb nicht im Krankenhaus behandelt werden. Weil es das oberste Ziel der Pandemiebekämpfung ist, einen Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern, werden nun nicht mehr die bloßen Infektionen, sondern die Krankenhausaufenthalte der schweren Verläufe gezählt.
Länder flexibler beim Inzidentwert
Dabei soll der Wert aber nicht mehr rein statisch berechnet werden, wie die Coronafall-Inzidenz, sonder von den Ländern flexibler beurteilt werden können. Wenn es beispielsweise in einem großen Umkreis nur ein Krankenhaus gibt oder dieses aufgrund seiner Lage mehr Patienten abdecken muss, kann das Bundesland die Inzidenz anpassen.
Der bundesweite Hospitalisierungs-Wert lag am Dienstag laut Robert-Koch-Institut bei 1,69. Es wurden also bundesweit 1,69 Menschen pro 100.000 Einwohner mit Covid-19-Symptomen in ein Krankenhaus eingeliefert oder dort bereits behandelt.
Berücksichtigt werden sollen aber auch "weitere Indikatoren", heißt es in dem Beschluss.
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Bestimmte Arbeitgeber dürfen jetzt Impfstatus erfragen
Der Bundestag folgte auch mehrheitlich den Plänen der Bundesregierung bei der Auskunftspflicht über die Impfungen: Arbeitgeber in Pflegeheimen, Schulen und Kitas sollen Beschäftige künftig abfragen können, ob sie geimpft sind. Dies soll nur so lange gelten, wie der Bundestag die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt. Der Bundesrat soll den Änderungen am Freitag zustimmen.
(rtrs, sst)
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