Erst kündigen, dann krank
Arbeitnehmer müssen Krankheit im Zweifel nachweisen - was Sie jetzt wissen sollten
Krank nach Kündigung? Das geht nicht einfach so
Den Job gekündigt und dann krankgemeldet? Das lässt den ein oder anderen Arbeitgeber schon mal daran zweifeln, ob der Arbeitnehmer wirklich krank war – und sorgt mitunter dafür, dass dieser trotz Krankschreibung kein Gehalt mehr bekommt. So wie bei einer Firma in Niedersachsen. Das Bundesarbeitsgericht hat dem Unternehmen nun recht gegeben. Was Arbeitnehmer jetzt wissen sollten.
Über welchen Fall urteilte das Bundesarbeitsgericht?
Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Auslauf der Kündigungsfrist fernbleiben, können demnach nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Wenn ein Arbeitnehmer kündigt und dann noch am Tag der Kündigung arbeitsfähig krankgeschrieben wird, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erschüttern, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Das gelte insbesondere dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Niedersachsen. Die Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma hatte Anfang Februar 2019 zum Monatsende gekündigt und am selben Tag eine AU eingereicht. Zusätzlich soll sie laut Arbeitgeber am Tag der Ausstellung einem Kollegen in ihrem damaligen Einsatzbetrieb telefonisch angekündigt haben, nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Von einer Arbeitsunfähigkeit sei in dem Gespräch keine Rede gewesen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte der Klage der Frau zunächst stattgegeben und den Anspruch auf Lohnfortzahlung bestätigt.
Wann ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nötig?
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, erhält er zunächst Entgeltfortzahlung und später Krankengeld. Voraussetzung ist jedoch, dass er bei mehr als drei Tagen Krankheit eine ärztliche AU vorlegt. Die sogenannten Gelben Scheine haben die rechtliche Qualität einer Urkunde und können vor Gericht als maßgebliches Beweismittel hinzugezogen werden.
Die ständige Rechtsprechung lässt einer AU nach Angaben des Experten einen hohen Beweiswert zukommen. Nur in engen Ausnahmefällen könne der Arbeitgeber diesen Beweiswert erschüttern, indem er ernsthafte und objektiv begründete Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit vorbringt.
Empfehlungen unserer Partner
Warum ist die AU in diesem Fall zweifelhaft?
Einer dieser Ausnahmefälle lag nun laut Urteil in dem Fall aus Niedersachsen vor. Aus Sicht der Richter des Bundesarbeitsgericht wurde der Beweiswert der AU erschüttert, weil sie exakt die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses abdeckte. Die Klägerin habe daraufhin nicht ausreichend nachgewiesen, dass sie für die Dauer der AU tatsächlich arbeitsunfähig war.
Es sei insgesamt durchaus fraglich, "ob der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den nächsten Jahren weiter in dem vorliegenden Maße erhalten bleibt", sagte der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck. Telefonisch ausgestellte AU zum Beispiel, wie sie während der Corona-Pandemie zulässig waren, verschlechterten den Beweiswert vor Gericht.
Diese 3 Regeln gelten für die Krankmeldung
- Ist die Krankmeldung per Telefon, E-Mail oder SMS möglich?
"Ja, das geht", erklärt Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht in Düsseldorf. Wer die Krankmeldung telefonisch durchgibt, lässt im Idealfall den Partner oder eine andere nahe stehende Person zuhören. So kann der oder die Kranke im Zweifelsfall beweisen, dass der Anruf tatsächlich erfolgt ist. "Diejenigen, die eine Mail schicken, rufen am besten noch einmal an, um sicher zu sein, dass die Mail auch angekommen ist", so Windirsch. Gleiches gilt für eine Krankmeldung via SMS. "Vorsicht ist geboten bei einer Krankmeldung etwa über Whatsapp oder Telegram", sagt Stach. Denn es gilt: Arbeitnehmer tragen das Risiko einer fehlerhaften Datenübermittlung selbst.
- Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, welche Krankheit ich habe?
Nein, sagt Daniel Stach, Rechtsassessor und Gewerkschaftssekretär bei der Verdi Bundesverwaltung in Berlin. Aber: "In Ausnahmen kann eine Pflicht zur Mitteilung bestehen", erklärt Windirsch. Etwa dann, wenn ein Infektionsrisiko für Kollegen besteht, wie es bei Masern, Mumps, Hepatitis B oder eben auch Covid-19 der Fall ist. Für Arbeitnehmer, die im Homeoffice waren und keinen weiteren Kontakt zu anderen Beschäftigten hatten, entfällt die Pflicht.
Wer unsicher ist, ob die Art seiner Krankheit mitteilungspflichtig ist oder nicht, kann den Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt fragen, rät Stach.
- Ab wann muss ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?
"Eine ärztliche Krankschreibung muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen", sagt Windirsch. Wochenenden und Feiertage zählen dabei mit zur Frist. Andere Abmachungen - auch Abgaben bereits am ersten Krankheitstag können laut Stach in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder arbeitsvertraglich geregelt sein.
Die Bescheinigung einzuscannen und zu mailen reicht aus. "Der Arbeitgeber hat allerdings ein Recht auf das Original", so Windirsch. Das kann ihm dann zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt werden. (dpa/akr)