Missbrauch nicht erkannt: Amt nimmt Mutter Kinder weg
In Wien missbrauchte ein Stiefvater mehrfach seine 11-jährige Tochter und schwängerte sie sogar. Ihre Mutter will jedoch nichts von dem Missbrauch und der Schwangerschaft bemerkt haben. Im November letzten Jahres brachte sie schließlich ihr Baby zur Welt und alles flog auf. Jetzt beginnt der Prozess gegen den Stiefvater, aber auch die Mutter muss sich vor Gericht verantworten.

Es ist das erste Mal nach Monaten, dass Maria B. den Mann sieht, der nicht nur ihr Leben, sondern vor allem das Leben ihrer 12-Jährigen Tochter zerstört hat: Als die beiden noch ein Paar waren, missbrauchte Roland B. Marias damals noch 11-jährige Tochter. Die Kleine wurde schwanger vom eigenen Stiefvater.
Kurz vor dem Prozess ist die dreifache Mutter Maria B. sichtlich aufgeregt. Die 37-Jährige macht sich Vorwürfe. dass sie nicht bemerkte, was ihr Partner ihrer ältesten Tochter angetan hat. Vorwürfe, dass sie noch nicht einmal bemerkte, dass ihre 12-jährige Tochter schwanger ist.
Das Mädchen zog sich zurück, brachte ihr Kind vergangenen November ganz allein und ohne ärztliche Hilfe in ihrem Kinderzimmer zur Welt. Als Maria B. in das Zimmer kam, bekam sie einen Schock. Jede normale Mutter würde in diesem Moment ihre Tochter und das Baby ins Krankenhaus bringen, doch die 37-Jährige macht das nicht. Erst Tage später, als sich der Zustand der 12-Jährigen massiv verschlechtert, sucht sie einen Arzt auf. Die 12-Jährige erzählt ihrer Mutter, sie hätte einen One Night Stand gehabt. Erst Tage später gibt ihr Ehemann zu, das Mädchen vergewaltigt zu haben. Er wird festgenommen. Marias drei Töchter und ihre Enkeltochter kommen in eine Pflegefamilie.
Auch Maria B. sitzt auf der Anklagebank
Die Chancen, ihre Kinder zurück zu bekommen, stehen schlecht. Denn auch Maria sitzt heute neben ihrem Ex auf der Anklagebank. Der 37-Jährigen wird Vernachlässigung vorgeworfen. Sie hätte merken müssen, was da vor sich ging. Deswegen verurteilt sie das Gericht zu zehn Monaten auf Bewährung.
Ihr Ex-Mann Roland B. bekommt zwölf Jahre. Nicht nur, weil der Kinderschänder die 12-Jährige missbrauchte und schwängerte, sondern auch, weil es nicht das erste Mal war, dass er sich an einem Kind vergriff. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht, denn Roland B. wird in Berufung gehen. Solange bleibt er in Untersuchungshaft.