Behörde greift ein
Mickrig-Gehalt statt Mindestlohn: FC Bayern muss sechsstellige Summe nachzahlen

Millionen-Gehälter für die Profis und nicht mal Mindestlohn im Amateur-Bereich – geht gar nicht FC Bayern!
So sieht das auch der Münchner Zoll: Wegen Verstößen gegen die Mindestlohn-Vorschriften hat das Hauptzollamt der bayerischen Landeshauptstadt einen Einziehungsbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro gegen den FC Bayern erlassen. Außerdem fordert es hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von rund 45.500 Euro nach. Macht in Summe fast 250.00 Euro!
Verstoß gegen Sozialversicherungsvorschriften
Hintergrund: Die FC Bayern München AG hat zwischen November 2016 und November 2021 in seinem Nachwuchszentrum mehrere Arbeitskräfte als Minijobber auf 450-Euro-Basis beschäftigt und bezahlt. „Obwohl deren tatsächlicher Beschäftigungsumfang bei Weitem höher war", wie es in einer Mitteilung des Hauptzollamtes München heißt.
Nach Befragung von einer „Vielzahl von Zeugen“ sieht es das Hauptzollamts München als erwiesen an, dass der FC Bayern in seinem Nachwuchsleistungszentrum an der Ingolstädter Straße jahrelang keinen Mindestlohn zahlte. Außerdem sei die Arbeitszeit nicht richtig beziehungsweise vollständig erfasst worden. Beschäftigte hätten wesentlich mehr Stunden geleistet als vereinbart.
Betroffen sind nach Recherchen des WDR-Hintergrundmagazins Sport inside wohl vor allem Trainer von Jugendmannschaften. Mit dem Vorgehen verstieß der FC Bayern gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften.
FC Bayern gibt sich reumütig
Mit den insgesamt 250.000 Euro an Nachzahlungen kommt der FCB ziemlich glimpflich davon. Allein die Jahresgehälter der Bayern-Stars sind um ein Vielfaches höher. Ein Grund dafür, dass der Rekordmeister um eine echte Strafe herumkommt, könnte sein, dass der Verein von Anfang an mit den Behörden kooperierte, wie sowohl der FCB als auch das Hauptzollamt betont.
Zudem teilten die Bayern mit, dass bereits im Herbst 2020 strukturelle Vorkehrungen getroffen worden seien, um Mindestlohnunterschreitungen in Zukunft zu vermeiden. Seit Juli 2021 gebe es im Mannschaftsbereich bei den Jugendteams keine geringfügig Beschäftigten mehr. „Es lag nie in der Absicht der FC Bayern München AG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigten Lohn vorzuenthalten“, hieß es.
Allerdings: Laut Recherchen von Sport inside soll es in der Bundesliga gängig Praxis sein, Nachwuchstrainer als Minijobber zu beschäftigen - obwohl sie deutlich mehr arbeiten müssen. (wwi/sid/dpa)