Wenn die eigene Stadt plötzlich Hotspot istVom Corona-Risikogebiet in die Ferien - was wird jetzt aus meinem Urlaub?

Wer im Corona-Jahr 2020 Urlaub machen möchte, plant zur Sicherheit lieber eine Reise in Deutschland. Bisher galt das als sichere Bank. Bisher. Denn die Zahlen steigen aktuell rasant, viele Städte und Landkreise durchbrechen die 50er-Grenze der 7-Tage-Inzidenz und immer mehr Regionen werden zum Risikogebiet erklärt. Im schlimmsten Fall wohnt man selbst im Corona-Hotspot, wie mittlerweile unter anderem Menschen aus Berlin, Frankfurt, Köln und nun auch München. Gleichzeitig starten in vielen Bundesländern die Herbstferien. Wer nun selbst im Risikogebiet wohnt, fragt sich: Was wird nun aus meinem geplanten Urlaub? Kann ich diesen trotzdem antreten? Wie stehen meine Chancen bei einer Stornierung? Und wo bekomme ich schnell einen Corona-Test her? Wir klären die wichtigsten Fragen.
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Ich wohne im Risikogebiet - kann ich trotzdem in Urlaub fahren?
Reisen für Menschen, die in innerdeutschen Risikogebieten wohnen, sind schwierig, aber nicht unmöglich. Wer aus einem Hotspot anreist, für den gelten besondere Regeln.
Die Länder beschlossen am Mittwoch mehrheitlich, dass Urlauber aus Risikogebieten nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test haben. Allerdings ziehen nicht alle Bundesländer gleichermaßen mit.
Aktuell gilt bzw. ist die Regelung geplant für Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Wer aus einem Risikogebiet Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen möchte, muss zusätzlich zum Corona-Test direkt nach der Einreise für 14 Tage in Quarantäne. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt. Auch Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller hält ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten in der Hauptstadt für denkbar – allerdings noch nicht jetzt.
Je nach Bundesland können die Regelungen variieren. Wer einen Urlaub innerhalb von Deutschland geplant hat, sollte sich darum als Erstes in der gebuchten Unterkunft nach den aktuellen Regelungen erkundigen.
Wo bekommen Urlauber einen Corona-Test?
Wer auf Nummer sicher gehen will, meldet sich frühzeitig beim Hausarzt oder einer speziellen Praxis für Reisemedizin. Wer in den Urlaub wolle, solle aber nicht in die Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes kommen, sagt Andreas Bobrowski vom Berufsverband Deutscher Laborärzte.
Wer einen Test allein für die Anreise zum Urlaubsort braucht, hat in der Regel keine Krankheitssymptome. In diesem Fall wird der Test von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Die Kosten liegen für Privatpatienten laut Gebührenverordnung bei etwa 120 Euro pro Person für die Laboranalyse. Hinzu kommen weitere 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.
Das Land Nordrhein-Westfalen will in den Herbstferien kostenlose Testmöglichkeiten für Deutschland-Reisende aus nordrhein-westfälischen Risikogebieten ermöglichen. Das teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Samstag mit. Wer aus einer Region komme, in der der Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche erreicht oder überschritten sei und für eine innerdeutsche Reise einen negativen Test brauche, solle sich kostenfrei testen lassen können.
Sie wollen sich schnell testen lassen, wissen aber nicht wo? Welche sechs Möglichkeiten Sie haben, um schnell an einen Covid-19-Test zu kommen, lesen Sie hier.
Kann ich meinen Urlaub kostenfrei stornieren?
„Normalerweise gilt, wenn ein Verbot verhindert, dass ich an einen Urlaubsort reisen darf, muss ich auch nicht für die Kosten aufkommen, so wäre es normalerweise auch bei dem Beherbergungsverbot“, erklärt RTL-Reiseexperte Ralf Benkö im Interview. „Allerdings ist es ja so, dass ich mich mit einem negativen Test befreien kann in vielen Bundesländern, dann sieht das schon wieder anders aus. Insofern kann das Ganze in manchen Fällen auch vor Gericht landen.“
Auch laut Reiserechtler Paul Degott bekommen Urlauber bereits angezahltes Geld zurück, wenn eine Beherbergung aufgrund der Neuregelung nicht mehr möglich sei. Dabei sei es egal, ob der Urlaub bei einer großen Hotelkette oder in einer privaten Ferienwohnung gebucht worden sei. Auch Stornogebühren fielen ihm zufolge nicht an, sagte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Anders sähe es allerdings aus, wenn eine Anreise und Unterbringung weiterhin möglich wären, weil es nur eine Quarantänevorschrift am Reiseziel gibt, aber kein Beherbergungsverbot. In einem solchen Fall müsste der Gast zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist.
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