Wäre er doch bloß auf den Acker gefahren

Mit Traktor zur Schule - 16-Jähriger ohne passende Fahrerlaubnis unterwegs

Treckermaut für Wirtschaftswege
Symbolbild: Ein Landwirt fährt mit seinem Trecker über einen Wirtschaftsweg. Foto: Carmen Jaspersen/Archiv
deutsche presse agentur

Strafverfahren eingeleitet

Bei einer Schulweg-Überwachung vor einem Gymnasium in Meine im Landkreis Gifhorn fällt der Polizei ein sehr junger Traktorfahrer auf. Bei der Überprüfung des Führerscheins kommt heraus, dass der 16-Jährige mit seinem landwirtschaftlichen Gefährt nur zum Acker, nicht aber zur Schule fahren darf. Jetzt wird ermittelt.

Routinekontrolle

Eigentlich will die Polizei am Dienstagmorgen vor dem Gymnasium in Meine nur kontrollieren, ob Elterntaxis die Zufahrten blockieren. Doch dann fällt den Beamten ein Trecker mit einem jungen Mann am Steuer auf, der mit seinem Gefährt zur Schule fährt.

Fahrten nur zu landwirtschaftlichen Zwecken

Die Polizisten kontrollieren den 16-jährigen Traktor-Fahrer und stellen fest, dass dieser nur über die Führerscheinklassen L und T verfügt. "Die Führerscheinklassen berechtigen nur zum Fahren eines Treckers, wenn der zu einem landwirtschaftlichen Zweck gebraucht wird. Also ganz einfach gesagt, wenn er damit zum Feld fährt. Aber wenn er damit zu Edeka fährt, weil er eine Cola kaufen will, oder eben zur Schule, dann ist das nicht mehr erlaubt. Dann stellt das eine Straftat dar", erläutert Christoph Nowak von der Polizei Gifhorn gegenüber RTL Nord.

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Ermittlungen laufen

Die Polizisten leiten deshalb ein Strafverfahren gegen den Jungen ein. „Hätte eine Verwarnung mit Geldbuße nicht vielleicht auch aus gereicht“ – fragen Nutzer auf der Facebook-Seite der Polizei Gifhorn, denen das Vorgehen offensichtlich zu hart erscheint.

„Bei einer Straftat sind wir gesetzlich dazu gezwungen, ein Strafverfahren einzuleiten“, erläutert Christoph Nowak das Vorgehen der Polizei. Doch das Strafverfahren sei nicht automatisch mit einer Strafe verbunden. “Am Ende entscheidet ein Richter, ob das strafbar war, und wie er das Ganze behandelt".

Auch gegen Fahrzeughalterin wird ermittelt

Der Trecker des 16-Jährigen ist auf eine Verwandte des Jungen zugelassen. Auch gegen sie wird nun ermittelt. „Wenn ein Halter eine solche Fahrt zulässt aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit, macht er sich ebenso strafbar“, erklärt Christoph Nowak. (tja)