Oberstes Gericht in London entscheidet
Mädchen (10) schwanger nach Vergewaltigung durch Teenie (14): Opfer muss abtreiben
![FILE PIC: Chief Magistrate Emma ArbuthnotChief Magistrate Emma Arbuthnot is to rule this afternoon on whether the arrest warrant for Julian Assange, for skipping bail, should be quashed, leaving him free to walk out of the Ecuadorian Embassy, where he's been since 2012. [ Rechtehinweis: picture alliance / Photosh ]](https://www.rtl.de/img/854291/1697797206/c16_9/1200/file-pic-chief-magistrate-emma-arbuthnotchief-magistrate-emma-arbuthnot-is-to-rule-this-afternoon-on-whether-the-arrest-warrant-for-julian-assange-for-skipping-bail-should-be-quashed-leaving-him-free-to-walk-out-of-the-ecuadorian-embassy-where-hes-been-since-2012-rechtehinweis-picture-alliance-photosh-.webp)
Ein elfjähriges Vergewaltigungsopfer in Großbritannien darf, besser gesagt MUSS kein Baby bekommen.
Das entschied Richterin Emma Arbuthnot am Obersten Gerichtshof in London. Dem Urteil liegt das erschütternde Schicksal eines Kindes zugrunde. Das Mädchen, dessen Namen aus guten Gründen nicht bekannt ist, ist gerade zehn Jahre alt, als es im Internet einen Jungen kennenlernt. Der 14-Jährige vergewaltigt das Mädchen, sein Opfer wird schwanger. Die Richterin verfügt einen Schwangerschaftsabbruch, berichten britische Medien.
Schwangerschaftsabbruch in der 14. Woche
Zum Zeitpunkt der Tat im Mai ist das Mädchen, in britischen Medien „AZ“ genannt, gerade einmal zehn Jahre alt. Wie die Zeitung Independent berichtet, wird sie nur wenige Wochen nach diesem Verbrechen ein weiteres Mal vergewaltigt. Diesmal von einem anderen 14-Jährigen.
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Die Richterin ordnete nach einer privaten Anhörung, also ohne Öffentlichkeit, an, dass umgehend ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden sollte. Das Mädchen war den Berichten zufolge in der 14. Schwangerschaftswoche. Diese Entscheidung, diese zu beenden, sei „im besten Sinne des Opfers“, erklärte Arbuthnot.
Vergewaltigungs-Opfer wollte das Baby behalten
Weiter ordnete sie an, dass aus der Plazenta des Mädchens Gewebeproben für forensisches Tests entnommen werden dürfen. Die könnten vielleicht zur Aufklärung des Verbrechens beitragen, denn der mutmaßliche Vergewaltiger bestreitet die Tat und ist bisher nicht überführt.
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Laut dem Boulevardblatt Sun hätte die inzwischen Elfjährige das Kind gern bekommen. Das Kind habe behauptet, „glücklich“ über die Schwangerschaft zu sein. Sie habe ihr „das Gefühl gegeben, etwas Besonderes zu sein“, so das Blatt. Ihre Mutter unterstützte diese Position, heißt es weiter.
Richterin: Mädchen denkt naiv über Schwangerschaft
Die Richterin bezog in ihrer Erklärung auch hierzu deutlich Stellung: „Ihre Ansichten beinhalteten naives magisches Denken in ihrer Herangehensweise an die Schwangerschaft“, wird sie zitiert. Arbuthnot begründet das unter anderem damit, dass das Opfer deutlich gemacht habe, „dass die Geburt eines Kindes sicherstellen würde, dass es nicht zur Schule zurückkehren muss.“
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Für die Richterin ist klar, dass dem Mädchen „die intellektuelle Entwicklung und die Fähigkeit fehlt, die Komplexität der Entscheidung zu überblicken.“
Experten äußern „Sicherheitsbedenken“ gegenüber Erziehung und Pflege der Eltern
Zudem wären eine Fortsetzung der Schwangerschaft und eine Geburt mit einem erheblichen Gesundheitsrisiko verbunden gewesen, so die Richterin der Sun zufolge weiter. Wegen der „winzigen Anatomie“ des Mädchens bestünde sogar ein Sterberisiko bei der Geburt, heißt es in der Gazette.
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Wie das Leben des Mädchens nach dem Schwangerschaftsabbruch weitergeht, ist ungewiss. Bisher lebte sie dem Independent zufolge bei ihren Eltern. Doch die Richterin habe erklärt, dass Sozialarbeiter „Sicherheitsbedenken“ gegenüber der Erziehung und Pflege ihrer Mutter und ihres Vaters geäußert hätten. (uvo)