Ein-Haushalt-plus-1-RegelGelten die Corona-Kontaktbeschränkungen auch für Kinder?

Seit Dienstag ist klar: Der harte Lockdown geht weiter – und wird sogar noch härter. Das zeigt sich vor allem bei der Verschärfung der Kontaktbeschränkungen. Während bislang Treffen von fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt waren, sind nun nur noch Treffen des eigenen Hausstandes mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Bei der bisherigen Regelung waren Kinder unter 14 Jahren ausgenommen – aber was gilt jetzt?
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Paar trifft Paar? Das geht nicht mehr!
„In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.“ So der Wortlaut im finalen Beschluss des Bund-Länder-Gipfels von Dienstag.
Konkret bedeutet das: Lebt man als erwachsene Person mit seinem Partner oder seiner Partnerin in einem Haushalt, darf man sich nur noch mit einer weiteren Person treffen, nicht aber mit einem befreundeten Paar, das zusammenlebt, oder einer befreundeten Familie. Bislang ging das, solange man die Maximalgrenze von fünf Personen nicht überschritt.
Was gilt für Kinder?
Bislang galt ebenfalls, dass Kinder unter 14 Jahren von dieser Regelung ausgeschlossen waren, man diese bei Treffen also nicht mitzählen musste. Gelten die neuen Kontaktbeschränkungen nun auch für Kinder?
„Liest man den Beschluss, dann scheint das erstmal so“, erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke im RTL-Interview. „In bisherigen Beschlüssen [..] wurde immer davon gesprochen, dass Kinder unter 14 nicht zählen bei den Kontaktpersonen, die man berücksichtigen muss. Hier ist das nicht mehr so, hier wird nur noch von Personen gesprochen, also eigentlich auch Kindern. Wir werden abwarten müssen, wie dieser Beschluss in den einzelnen Bundesländern umgesetzt wird, denn da muss es dann ganz konkret drinstehen.“
Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, heißt es aus Kreisen von Union und SPD übereinstimmend, dass „die Ausnahmen für Kinder unter 14 Jahren entfallen – sie werden von der Regelung nicht mehr ausgenommen“.
Einige Bundesländer planen Sonderregelungen für Kinder
Einige Bundesländer haben nun allerdings bekannt gegeben, dass es Sonderregelungen für Kinder geben soll. So hat Nordrhein-Westfalen am Freitag erklärt, dass zu betreuende Kinder bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt werden, auch Umgangsrechte für Scheidungskinder, Betreuung und Bildung sind von der Beschränkung auf einen Hausstand und eine weitere Person ausgenommen.
Bremen zählt Kinder bis einschließlich 12 Jahren nicht mit, Berlin und das Saarland planen eine Sonderregelung für die Kinder von Alleinerziehenden und Schleswig-Holstein möchte Kinder unter 14 Jahren ausnehmen, die von Familienangehörigen betreut werden. In Rheinland-Pfalz fallen Kinder bis einschließlich 6 Jahren nicht unter die Kontaktbeschränkungen, zudem soll es Ausnahmen geben bei zwingenden Gründen für die Kinderbetreuung.
In Hamburg und Niedersachsen wird es hingegen keine Ausnahmen für Kinder geben. Auch in Hessen sollen Kinder bei den Kontaktbeschränkungen mitzählen. Ausnahmen gibt es für die gemeinsame Kinderbetreuung von bis zu drei Familien oder für die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen.
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