Anwalt will neue Version der Mordnacht prüfen lassen
Solinger Kindsmordprozess: Verteidiger der Mutter überrascht mit Auftragskiller-Theorie
Verteidiger der Angeklagten nimmt Vater der Kinder ins Visier
Im Prozess um den Mord an fünf Kindern in Solingen will die Verteidigung der angeklagten Mutter eine neue Theorie prüfen lassen. Demnach soll der Vater der vier jüngsten Kinder deren Tötung in Auftrag gegeben haben. Sein angebliches Motiv: keinen Unterhalt für die Kinder mehr zahlen zu müssen. Die Ermittler halten diese Version für wenig glaubhaft.
Anwalt will Kontoauszüge von Pascal K. prüfen lassen
Um dieser Spur nachgehen zu können, möchte Thomas Seifert, einer der drei Verteidiger von Christiane K., Kontoauszüge des Vaters beschlagnahmen lassen. Dies bestätigte er gegenüber RTL. Dabei soll überprüft werden, ob Pascal K. vor oder nach dem Tod seiner Kinder größere Geldbeträge zur Bezahlung eines möglichen Auftragskillers abgehoben hat.
Seifert kritisiert, dass die Ermittlungen nicht in alle Richtungen geführt worden seien. „Schon kurz nach der Tat musste man den Eindruck gewinnen, dass sich die Staatsanwaltschaft auf die Mutter als Täterin festgelegt hat“, so der Verteidiger zur „Rheinischen Post“.
Christiane K. bestreitet eigene Schuld
Christiane K. hatte ihre Schuld in dem Mordprozess bislang stets bestritten. Der Angeklagten zufolge habe sie am Mordtag einem Unbekannten die Tür geöffnet, der ihr daraufhin mitgeteilt habe, dass er nun ihr Leben zerstören werde.
Der Unbekannte soll daraufhin die fünf Kinder erstickt haben. Anschließend habe er zudem noch „Spaß mit [Christiane K.] haben wollen“. Die Verteidiger fordern nun, dass ein DNA-Gutachten durchgeführt wird, bei dem untersucht werden soll, ob sich an den Opfern oder an ihrer Kleidung bislang unbekannte Spuren finden lassen. Seifert bestätigte auf RTL-Anfrage außerdem, dass er beantragen werde, einen von ihm beauftragten Gutachter aus München vor Gericht aussagen zu lassen. Ihm soll Christiane K. eine Täterbeschreibung gegeben haben.
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Solingen: WhatsApp-Nachrichten belasten Angeklagte schwer
Die Polizei hält die Ausführungen der Angeklagten für wenig glaubwürdig. "Wir sind dem natürlich nachgegangen, haben aber nichts gefunden, was dafür spricht“, erklärte ein Sprecher bereits nach den ersten Schilderungen des angeblichen Fremden in der Wohnung.
Die Beamten hatten nach der Tat die gelöschte WhatsApp-Kommunikation der 28-Jährigen mit ihrem Noch-Ehemann und ihrer Mutter wieder sichtbar machen können. Darin schickte Christiane K. ein Bild, auf dem Blut und ein Messer zu sehen waren, an Pascal K.
Die Tatverdächtige schrieb in den Nachrichten unter anderem, die Kinder seien „schon da oben, wo ich auch gleich bin“ und "die Kinder sind tot." Der Angeklagten droht lebenslange Haft wegen fünffachen Mordes. (jda)