Kinderzuschlag - wer hat Anrecht und wie beantragen?

So bekommen Sie den Kinderzuschlag
Kinderzuschlag beantragen kann sich lohnen.
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Kinderzuschlag ist eine Hilfe für Familien

Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung für Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht. Das Angebot richtet sich an Familien, die nicht genug verdienen, um ihr Kind großzuziehen. Sie können vom Staat mit dem Kinderzuschlag in Höhe von maximal 140 Euro je Kind im Monat unterstützt werden.

Der Zuschuss soll helfen, Kinderarmut zu verhindern und richtet sich an Alleinerziehende und Elternpaare mit Kindern unter 25 Jahren. Der Antrag muss an der örtlich zuständigen Familienkasse gestellt werden. Nicht jeder erhält einen Zuschuss, es gibt verschiedene Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Familien-Unterstützung.

Das sind die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag:

- Für die Kinder muss Kindergeld bezogen werden.

- Die monatlichen Einnahmen der Eltern müssen die Mindesteinkommensgrenze erreichen.

- Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen darf die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Diese setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen.

- Der Bedarf der Familie muss durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt sein und daher besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld bestehen.

Ganz wichtig: Wer schon Arbeitslosengeld II, beziehungsweise Sozialgeld bezieht, hat keinen Anspruch auf Kinderzuschlag!