„Können Eltern da vertrauen“

Karl Lauterbach kündigt Riesen-Neuerung bei Kinderkrankengeld an

Karl Lauterbach bei der Bundespressekonferenz zur Neuordnung von BZgA und RKI - wie Gesundheitsforschung und -prävention gefördert werden sollen im Haus der Bundespressekonferenz. Berlin, 04.10.2023 *** Karl Lauterbach at the Federal Press Conference on the reorganization of BZgA and RKI how health research and prevention should be promoted in the House of the Federal Press Conference Berlin, 04 10 2023 Foto:xF.xKernx/xFuturexImagex neueordnung_3021
Karl Lauterbach will große Änderungen beim Kinderkrankengeld einführen. Hier ist der Minister bei der Bundespressekonferenz zu sehen.
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Eltern aufgepasst!
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (60) kündigt eine große Änderung beim Kinderkrankengeld an, die möglichst noch dieses Jahr umgesetzt werden soll.
Das Ziel: Bürokratie soll abgebaut werden und Eltern müssten nicht mehr am ersten Krankheitstag ihres Kindes sofort zum Arzt rennen.

Karl Lauterbach will Änderungen beim Kinderkrankengeld und weniger Bürokratie

„Wir setzen durch, dass Eltern nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen“, sagte der SPD-Politiker der Bild am Sonntag.

Das sei unsinnige Bürokratie. „Wir können den Eltern da vertrauen. Erst ab dem vierten Krankheitstag wird der Arztbesuch notwendig“, kündigt Lauterbach an.

Die Änderung solle „am besten noch in dieser Winter-Erkältungssaison“ gelten.

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Im Video: „Bitte, keine Hamsterkäufe" Karl Lauterbach appelliert an die Eltern

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Die Krankenkasse übernimmt einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld - in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Am Donnerstag (19. Oktober 2023) hatte bereits ein Gesetz den Bundestag passiert, mit dem die Zahl der Tage erhöht wird, für die Eltern Kinderkrankengeld beantragen können.

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Nach Ablauf von Sonderregelungen in der Corona-Pandemie wären es ab 2024 eigentlich wieder 10 Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil - das Gesetz erhöht die Zahl nun für 2024 und 2025 auf jeweils 15 Tage pro Kind und Elternteil. Der Bundesrat muss dem aber noch zustimmen. (dpa/mjä)