Kinderfreibetrag - Freibetrag oder Kindergeld, was lohnt sich mehr?

Kinderfreibetrag - Freibetrag oder Kindergeld, was lohnt sich mehr?
Der Kinderfreibetrag ist nicht für jede Familie sinnvoll. Meistens ist es das Kindergeld, das günstiger für die Familien ist.
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Zuschuss vom Staat: Der Kinderfreibetrag soll Familien unterstützen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Er soll die Kosten ausgleichen, die Eltern für den Unterhalt und die Erziehung ausgeben und Familien unterstützen.

Es gibt ein steuerfreies Existenzminimum, welches bei Kindern entsprechend verrechnet und abgesenkt wird. Dieses steuerfreie Existenzminimum nennt man Kinderfreibetrag. Es ist der Mindestbedarf, den Eltern für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes benötigen. Dieser Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.008 Euro im Jahr.

Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

Hört sich kompliziert an, ist aber eigentlich ganz simpel: Es gibt entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Eltern und Kinderlose zahlen erst einmal die gleichen Steuern auf ihr Einkommen. Der Kinderfreibetrag wird zunächst nicht berücksichtigt. Dann am Jahresende, nach Abgabe der Einkommensteuererklärung, wird von den Finanzbeamten geprüft, ob die Zahlung von Kindergeld oder die steuerliche Freistellung als Kinderfreibetrag in Frage kommt. Die Entscheidung hängt davon ab, welche Lösung für die Familie günstiger ist.

Für Alleinerziehende lohnt sich der Kinderfreibetrag schon ab 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr, für Eheleute ab 60.000 Euro. Die Rechnung wird erst aufgemacht, nachdem alle Kosten, die von der Steuer abgesetzt werden können, abgezogen wurden.

Laut Gesetz ist der Kinderfreibetrag mit dem Kindergeld verbunden, denn es hat die gleiche Aufgabe: Familien sollen steuerlich begünstigt werden. Für jedes erste und zweite Kind bekommen Eltern jeden Monat steuerfrei 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere 215 Euro. Sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag sind also steuerbegünstigt. Der große Unterschied aber ist: Das Kindergeld zahlt der Staat jeden Monat an die Eltern, den Kinderfreibetrag nicht. Stattdessen zieht das Finanzamt die 7.008 Euro Kinderfreibetrag rückwirkend von dem zu versteuernden Jahreseinkommen ab.

Es ist also dringend notwendig, erst einmal Kindergeld zu beantragen. Der Antrag wird bei der zuständigen Familienkasse in Ihrem Heimatort gestellt. Als Anlage muss die Geburtsurkunde des Kindes beigelegt werden.

Beim Kinderfreibetrag gelten folgende Altersgrenzen: Bis das Kind 18 ist, oder aber 25 und in Ausbildung, steht beiden Elternteilen je zur Hälfte der Freibetrag zu. In besonderen Situationen, beispielsweise wenn das Kind bei einem Stiefelter- oder Großelternteil lebt, kann der Kinderfreibetrag auch übertragen werden.