Kinder-Malwettbewerb ohne Gewinner – wegen Datenschutzgrundverordnung!
Bunt, fröhlich, kreativ: Die Kinder haben sich viel Mühe gegeben mit ihren Bildern. Klar, schließlich wollte jedes den Malwettbewerb des Naturschutzbundes Solingen für sich entscheiden. Doch die Bürokratie macht den Mini-Malern einen Strich durch die Rechnung. Denn die fünf Gewinner konnten nicht ermittelt werden. Schuld daran: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)!
Es wurden Visitenkarten an Eltern verteilt

Die Werke der 30 kleinen Künstler wurden in der Stadt ausgestellt, damit die Solinger ihre Favoriten wählen konnten. Das Problem: Die Kinder sollten wegen der neuen Datenschutzrichtlinie nur ihren Vornamen angeben und jetzt können die Gewinnerkünstler eben nicht kontaktiert werden. "Da wir von den Kindern keine Daten, keine Fotos aufnehmen durften, haben wir halt nur die gestalteten Bilder der Kinder. Wir haben Visitenkarten verteilt", berichtet Edeltraut Krüger vom Naturschutzbund Solingen. Mit denen hätten Eltern die Chance, sich bei den Malwettbewerbveranstaltern zu melden. Doch die Kärtchen sind offenbar gar nicht erst bei Mama und Papa angekommen.
"Das Bürokratiemonster hat zugeschlagen"
"Hier hat das Bürokratiemonster wieder ordentlich zugeschlagen", erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens den Fall. Im Video erklärt er, wieso das eigentlich nicht hätte passieren sollen und für wen die Datenschutzgrundverordnung relevant ist.
Kein Gewinner wegen Datenschutz - traurig. Damit möchte sich Edeltraut Krüger nicht abfinden und versucht weiterhin, die kleinen Maler ausfinden zu machen.
Die Datenschutzgrundverordnung hat schon im August für eine ähnliche Geschichte gesorgt. In einer Dormagener Kita wurden Erinnerungsalben verteilt - doch die Gesichter der Kinder waren geschwärzt. Freunde erkennen? Kinderheitserinnerungen? Fehlanzeige.