Laut Verwaltungsgerichtshof KasselBürgermeister-Abwahl war rechtswidrig - Kammer: „Es wurde erkannt, dass hier zu Unrecht gehandelt wurde"
Neun Jahre lang war Freddy Kammer Bürgermeister der Wetterau-Gemeinde Hirzenhain. Doch auch nach seiner Abwahl im Jahr 2017 wollte er dieses Ergebnis nicht hinnehmen und hat geklagt. Heute, sechs Jahre später, hat das hessische Verwaltungsgericht in Kassel darüber endlich eine Entscheidung gefällt – im Video.
Der Vorwurf: Wahlfälschung!
Freddy Kammer war von 2008 an Bürgermeister von Hirzenhain - einem Ort in der Wetterau mit knapp 3.000 Einwohnern. Es ist Mai 2017 als dem parteilosen Politiker Wahlfälschung vorgeworfen wird. Es folgt die Verurteilung. Seine Gemeinde wählt ihn infolgedessen in einem Bürgerentscheid ab. Doch Kammer wehrt sich und geht gerichtlich dagegen vor: „Viele Juristen, die ich im Nachhinein gefragt habe, die haben alle gesagt, sie wissen gar nicht auf welcher Gerichtsgrundlage das Amtsgericht Büdingen geurteilt hat. Das kommt vielen Juristen sehr seltsam vor.“
Verwaltungsgerichtshof Kassel entscheidet: Abwahl war rechtswidrig
Sechs Jahre später ist der Fall vor der höchsten hessischen Instanz angekommen: dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Hier soll nun endgültig entschieden werden, ob Kammer zu Recht abgewählt wurde oder nicht. "Das Verwaltungsgericht Gießen habe zu Recht festgestellt, dass der Bürgerentscheid über die Abwahl des Klägers rechtswidrig gewesen sei, es sei insbesondere gegen das Verbot der Sachlichkeit verstoßen worden", so Marion Klepzig, Sprecherin des Verwaltungsgerichtshofs.
Auch Hirzenhains amtierender Bürgermeister und Kammer-Nachfolger Timo Tichai (parteilos) war vor Gericht anwesend. Er hofft, dass der Streit um seinen Vorgänger nun kein Thema mehr ist, auch im Bezug auf die nächste Bürgermeister-Wahl am 8. Oktober.

Hirzenhain-Clinch geht weiter
„Wir wissen ja nicht, wie die schriftliche Begründung von dem Verfassungsgericht in Kassel ist. Man kann noch nicht mehr dazu sagen“, erzählt Kammer im RTL-Interview. Die Frage, ob der Ex-Bürgermeister nun Schadenersatz bekommt, weil er rechtswidrig abgewählt wurde, bleibt. Ebenso wie der endlose Streit in Hirzenhain. (lre/naw)
































