Anwalt erklärt Rechtslage Juwelier erschießt zwei Räuber bei Überfall: Kann das straffrei bleiben?
Bei einem Raubüberfall in Celle hat ein Juwelier offenbar die beiden Täter erschossen. Für den Anwalt Claus Pinkerneil ist klar: Auch der Tod zweier Menschen kann straffrei bleiben, wenn bestimmte Voraussetzungen für die Notwehr gegeben sind. Ob das auch in Celle der Fall ist, erklärt er im Video.
Straffreiheit ist möglich
Der 71 Jahre alte Inhaber und seine 72-Jährige Frau sind am Montagnachmittag die Einzigen im Juweliergeschäft. Was dann passiert ist, ermittelt jetzt die Polizei. Klar ist aber: Zwei Männer betreten den Laden, sie haben es auf die Juwelen abgesehen. Und sie bezahlen sie mit ihrem Leben.
Hatte der Juwelier keine andere Wahl, als sie zu erschießen? Tatsächlich kann der Satz ‚Ich habe aus Notwehr gehandelt‘ vor dem Gefängnis schützen, selbst wenn es bedeutet, dass dadurch Menschen gestorben sind. Anwalt Claus Pinkerneil erklärt: „Wenn sie jemanden in Notwehr erschießen und tatsächlich sämtliche gesetzmäßigen Voraussetzungen vorliegen, dann sind sie straffrei, dann sind sie gerechtfertigt.“
Was ist wirklich passiert?

Nicht nur, wer bei Angst um sein Leben alles tut, um sich zu retten, kann unter Umständen straffrei ausgehen. Notwehr gilt nicht nur, wenn man in Gefahr ist: „Sie können grundsätzlich auch Notwehr üben, um ihren Besitz zu schützen“, erklärt Pinkerneil.
Allerdings müssen dabei drei bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Sie muss gegenwärtig, erforderlich und verhältnismäßig sein. Bestand also Lebensgefahr für den Besitzer und seine Frau? Haben sie die Situation richtig eingeschätzt und hatten keine andere Wahl? Oder haben sie in Panik überreagiert? Angeblich soll einer der Männer im Rollstuhl gesessen haben. Medizinisch notwendig? Oder ein heimtückischer Trick? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, können die Richter entscheiden, ob wirklich Notwehr vorlag und somit der Tod zweier Menschen rechtlich ohne Folgen bleibt.