Was der Justizminister jetzt plant
Neues beim Namensrecht: Wie unsere Kinder bald heißen könnten

Mehr Möglichkeiten beim Nachnamen!
Justizminister Marco Buschmann (46/FDP) will das Namensrecht besser machen, für Kinder von unverheirateten Eltern könnte sich dann Grundlegendes ändern…
Gesetz soll im August kommen
Die Deutschen sollen grundsätzlich mehr Spielraum bekommen, ihren Nachnamen zu wählen. Das plant der Minister. Er hofft, das Gesetz bis Ende August auf den Weg zu bringen.
Beispielsweise soll es dann erlaubt sein, dass ein Paar nach der Eheschließung einen gemeinsamen Doppelnamen trägt, mit oder ohne Bindestrich. Dieser Name soll dann auch an die Kinder weitergegeben werden können.
Eltern sollen ihrem Kind auch dann einen solchen Doppelnamen geben können, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind.
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Mehr Rücksicht auf Minderheiten
Mit der von ihm geplanten Liberalisierung des Namensrechts will Buschmann nach eigenen Worten auch eine faktische Benachteiligung von Deutschen bei der Wahl des Familiennamens beenden.
„Eine besondere Kuriosität der bisherigen Rechtslage ist, dass Menschen, die in Deutschland leben, aber keine deutschen Staatsbürger sind, dem Namensrecht ihres Heimatlandes unterliegen“,erklärte er der Deutschen Presse-Agentur. Das führe dazu, „dass wir sie namensrechtlich oft großzügiger behandeln als deutsche Staatsbürger“. Diese „Inländerdiskriminierung“ gelte es nun schnell zu beenden.
Spannend zudem: In Zukunft soll mehr Rücksicht auf die Namenstraditionen von nationalen Minderheiten genommen werden, insbesondere auf die der Sorben, Dänen und Friesen. Bei den Sorben beispielsweise gibt es für den Nachnamen eine weibliche und eine männliche Endung. „Wenn Menschen diese Tradition fortführen wollen, sollte das Recht sich dem nicht versperren“, führte der Justizminister aus.
Buschmann: „Wir bekommen regelrecht Fan-Post dazu“
Manch einer habe ihm nach der Veröffentlichung seines Vorschlags zum Namensrecht vorgehalten, er beschäftige sich mit unwichtigen Dingen, berichtete der Minister. Die Realität sei aber, dass es für diesen Plan in der Bevölkerung viel Zuspruch gebe. Zu keinem anderen Gesetzesvorhaben habe sein Ministerium vergleichbar viele Zuschriften erhalten. „Wir bekommen regelrecht Fan-Post dazu“, fügte Buschmann an.
Buschmann hofft, dass der Gesetzentwurf zum Namensrecht spätestens bei der Klausurtagung auf Schloss Meseberg am 30. August vom Kabinett beschlossen wird. (dpa/eku)
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