Joels Killer aus U-Haft entlassen

Anwalt: „Ganz wichtig, dass 14-Jähriger jetzt geschützt wird"

Ein Mann in einer Interviewsituation.
Rechtsanwalt Arndt Kempgens im Gespräch mit RTL.
RTL
von Florian Duken und Patricia Kiel

„Man kann ja nur in Haft kommen, wenn man verurteilt ist.“
Der wegen der Tötung an Joel (6) angeklagte 14-Jährige ist wieder auf freiem Fuß. Rechtsanwalt Arndt Kempgens erklärt im Gespräch mit RTL, wie das möglich ist und warum der mutmaßliche Täter dadurch in großer Gefahr sein könnte.
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Arndt Kempgens: „Viele sind wütend und wollen dem Kind mit Sicherheit Böses antun“

Das Landgericht Neubrandenburg hat den Haftbefehl gegen den 14-jährigen Killer von Joel aufgehoben. Nach einer Prüfung konnten keine Gründe mehr erkannt werden, die eine Haft rechtfertigen würden. Der Haftgrund war die Wiederholungsgefahr. „Man muss grundsätzlich eigentlich sagen, dass das genau das Richtige ist“, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens RTL. Rechtlich könne man nur in Haft kommen, wenn man verurteilt ist. Nur ganz besondere Ausnahmen begründen eine vorzeitige Untersuchungshaft.

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„Beispielsweise bei Wiederholungsgefahr, bei Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr und nur wenn dieser Verdacht und eben ein dringender Tatverdacht besteht, nur dann kann ich in U-Haft genommen werden“, so der Jurist. Ob entsprechende Haftgründe vorliegen, wurde auch im Fall des 14-Jährigen ständig geprüft. „Das muss ja verhältnismäßig sein, den in U-Haft zu halten, so ein Kind und es ist ja ein Kind“, erklärt der Experte.

Aber ist es für den mutmaßlichen Täter in Freiheit überhaupt sicher? Nach Meinung von Arndt Kempgens könnte dem 14-Jährigen jetzt Wut entgegenschlagen. „Es ist jetzt ganz wichtig, dass das Kind auch geschützt wird. Es gibt mit Sicherheit einen Volkszorn, viele sind wütend und wollen dem Kind mit Sicherheit Böses antun.“

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Im Video: Prozessauftakt im Verfahren gegen den Mörder von Joel

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Schutzraum vor Übergriffen und Vorverurteilungen

Doch nicht nur mögliche Übergriffe betrachtet Rechtsanwalt Kempgens als Gefahr. Auch Vorverurteilungen seien ein großes Risiko, denn „die eigentliche Schuld des Kindes sollte sich ja jetzt erst im Prozess herausstellen.“ Aus seiner Sicht ist es wichtig, zunächst den Urteilsspruch abzuwarten.

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Viele in der Gemeinde Pragsdorf zeigten sich nach der Freilassung bestürzt und in Angst. Pragsdorfs Bürgermeister Ralf Opitz äußerte sich entsetzt über die Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg. Nachdem der erste Verdacht auf den 14-Jährigen gefallen war, soll seine Familie bereits aus dem Ort weggezogen sein. Wo sie sich zur Zeit aufhält, ist nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts eingereicht.