Nach Missbrauchsskandal um Epstein
Jeffrey Epsteins Ex Ghislaine Maxwell festgenommen
Verhandlungen im Sex-Skandal gehen in die nächste Runde
Ghislaine Maxwell (58), die Ex-Partnerin von Jeffrey Epstein, wurde in New Hampshire festgenommen – im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal um den verstorbenen US-Millionär. Sie soll Epstein zwischen 1994 und 1997 dabei geholfen haben, minderjährige Mädchen auszubeuten und zu missbrauchen. Am Nachmittag (US-Zeit) des 02. Juni 2020 wird sie dem zuständigen Richter in New York vorgeführt, wie Rechtsanwältin Audrey Strauss in der offiziellen Pressekonferenz berichtet. Weitere Infos rund um den Sex-Skandal gibt’s im Video.
Epstein nahm sich 2019 das Leben
Die New Yorker Staatsanwaltschaft warf dem Unternehmer vor, zwischen 2002 und 2005 zahlreiche minderjährige Mädchen unter 14 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Im kommenden Jahr sollte der Prozess beginnen, doch zuvor nahm er sich im Jahr 2019 im Gefängnis das Leben.
Der Fall bekam überregionale Brisanz, nachdem in den Unterlagen von einer Art Sexhandelsring die Rede war, den Epstein mit einer Komplizin ins Leben gerufen haben soll. Unter den Kunden sollen demnach auch zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens gestanden haben, darunter angeblich auch ein ehemaliger US-Gouverneur, Senatoren und weitere hochrangige Politiker, wie beispielsweise Prince Andrew (60).
Ghislaine Maxwell soll Mädchen rekrutiert haben
Aber welche Rolle spielt Ghislaine Maxwell in dem Epstein-Skandal? Zwischen 1994 bis 1997 soll Maxwell eine persönliche und berufliche Beziehung zu Epstein geführt haben. In dieser Zeit soll sie ihm dabei geholfen haben, junge Mädchen ausfindig zu machen und für den Missbrauch zu rekrutieren. Laut Rechtsanwältin Strauss soll Maxwell sogar selbst am Missbrauch teilgenommen haben. Maxwell bestreitet das Ganze.
Nach all den Jahren muss sich Ghislaine Maxwell nun endlich für ihre Rolle in diesen Verbrechen verantworten. Die Ermittlungen seien allerdings noch nicht abgeschlossen, so Strauss. Im Laufe des Tages (02. Juni 2020) soll ein Richter entscheiden, ob sie auf Kaution freikommt oder in Untersuchungshaft bleibt.